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Ratgeber

Kindersicherungs-Apps: Schutz oder Überwachung?

Ein Artikel von mobilsicher, veröffentlicht am 07.05.2019
Bild: Pixabay CC0 / Alexas_Photos

Zocken, Streamen, Chatten, Shoppen – für Kinder ist der Sog der digitalen Welt unwiderstehlich. Um Nutzungszeiten durchzusetzen und vor unerwünschten Inhalten zu schützen, greifen viele Eltern daher zu Kindersicherungs-Apps. Wir empfehlen, bei diesen Produkten auf einige Punkte zu achten.

Das können Kindersicherungs-Apps

Für Eltern stellt sich irgendwann die Frage: Soll mein Kind ein eigenes Handy bekommen oder nicht?

Verschiedene Apps versprechen, Smartphones kindersicher zu machen.Eltern können mit diesen Programmen unter anderem:

  • maximale Laufzeiten für das Gerät oder für einzelne Apps festlegen,
  • über Block-Listen bestimmte Apps blockieren oder über Erlaubt-Listen nur bestimmte Apps zulassen,
  • Webfilter aktivieren,
  • sich auf dem Elterngerät Protokolle über die Smartphonenutzung des Kindes anzeigen lassen,
  • das Kindergerät orten.

Die meisten Produkte gibt es für das Betriebssystem Android. Apple erlaubt den Herstellern von Kindersicherungs-Apps nur eingeschränkten Zugriff auf die Systemfunktionen, weshalb eine vollständige Kontrolle per App auf dem iPhone kaum möglich ist.

Daher bietet derzeit nur Apples eigene Funktion "Bildschirmzeit" ("Screen Time") den vollen Funktionsumfang. Mehr Informationen zu Apples Vorgehen gegen andere Anbieter gibt es hier.

Kritisch: Daten landen beim Hersteller

Die meisten Kindersicherungs-Apps kommen als Doppelpack daher: die App läuft auf dem Gerät des Kindes und auf dem der Eltern. Vom Erwachsenengerät aus können Sie altersspezifische Einschränkungen für die Handynutzung festlegen und festlegen, in welchem Umfang Sie beobachten können, was das Kind auf dem Handy macht.

Diese Kombination mit zwei Geräten finden viele Eltern sehr praktisch. Sie hat aber einen Haken: Alle Nutzungsdaten und Informationen, die Sie vom Kindergerät sehen wollen, werden zunächst über das Internet zu einem zentralen Server geschickt.

Den betreibt in der Regel der Hersteller. Mit Ihrem Elterngerät greifen Sie auf diesen Server zu, können die Informationen dort abrufen und Einstellungen vornehmen, die dann auf das Kinder-Gerät übertragen werden.

Selbst bei besten Absichten des Herstellers birgt dies immer ein gewisses Risiko. Täglich werden Datenbanken von Online-Diensten gehackt oder aus Versehen offen im Internet liegen gelassen. Wenn es um die besonders schützenswerten Daten von Kindern geht, sollten Sie hier ganz genau hinsehen: Sind die Daten beim Hersteller so verschlüsselt, dass nur der Endempfänger sie lesen kann?

Nur dann sind die Daten sicher, denn auch ein Angreifer könnte sie nicht lesen und der Hersteller kann sie nicht zur Profilbildung verwenden.

Verzwickt: Aufsichtspflicht vs. Recht auf Privatsphäre

Kindersicherungs-Apps sind nützlich: Eltern können Kindern ein eigenes Smartphone zur Verfügung stellen, ohne dass sie befürchten müssen, dass die Kinder auf nicht altersgerechte Inhalte stoßen oder einer unkontrollierten Smartphone-Nutzung verfallen.

Als Eltern sind Sie sogar vom Gesetzgeber zur Aufsicht Ihrer Kinder verpflichte - das gilt auch für den digitalen Raum. Sie müssen sicherstellen, dass Sie Ihr Kind bei seinen Aktivitäten im Internet angemessen beaufsichtigen können, wie zuletzt das Amtsgericht in Bad Hersfeld in einem Urteil verkündet hat.

Gleichzeitig stellen Kindersicherungs-Apps aber auch einen starken Eingriff dar: Sie ermöglichen die Überwachung und Einschränkung des Verhaltens der Kinder. Funktional ähneln sie Spionage-Apps, die etwa in Beziehungskonflikten zwischen Erwachsenen zum Einsatz kommen.

Auch Kinder haben ein verbrieftes Recht auf Privatsphäre, welches auch gegenüber den Eltern gilt. Der Gesetzgeber verlangt hier eine Abwägung. Das Maß an Aufsicht und Kontrolle der Eltern, so lautet die ständige Rechtsprechung, ist dem Alter, der Einsichtsfähigkeit und dem Entfaltungsbedürfnis des Kindes anzupassen.

Heimlich überwachen verletzt die Privatsphäre

Der Gesetzgeber kennt verschiedene Altersgrenzen, die er zur Beurteilung der Einsichtsfähigkeit von Heranwachsenden heranzieht. Sie können für die Abwägung zwischen Privatsphäre und Aufsichtspflicht als Orientierung dienen, sind aber nicht allein ausschlaggebend.

So sind Kinder bereits ab 7 Jahren beschränkt geschäftsfähig, ab 14 Jahren schon bedingt strafmündig und voll religionsmündig.

Grundsätzlich gilt: Es geht nichts über den Dialog mit Ihrem Kind. Technische Hilfsmittel können dann eine nützliche Ergänzung zu getroffenen Absprachen sein.

Heimliche Überwachung ist unserer Einschätzung nach eine klare Verletzung der Privatsphäre des Kindes. Daher haben wir in unseren Tests grundsätzlich alle Apps ausgeschlossen, die sich auf dem überwachten Gerät verstecken können.

Wir haben einige bekannte Kindersicherungs-Apps für Sie unter die Lupe genommen. Eine Übersicht der Ergebnisse gibt es im Beitrag Serie: Kindersicherungs-Apps im Check.

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