Für Jugendliche ist das Smartphone oft wie der beste Freund oder die beste Freundin. Sie vertrauen dem Gerät alles an, Eltern bleiben dabei zumeist ausgesperrt. Diese Kommunikation findet überwiegend über Messenger-Apps statt, von Facebook, über WhatsApp bis hin zu Snapchat.
Gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Bad Hersfeld geht das nicht mehr: Eltern haben bei Minderjährigen auch für den Umgang mit digitalen Helfern eine Aufsichts- und Aufklärungspflicht. Darauf weist Joerg Heidrich, Justiziar des als Herausgeber großer IT-Fachzeitschriften bekannten Heise-Verlages in einem Beitrag hin.
Smartphones seien keine digitalen Spielzeuge, erklären die Richter in dem Urteil und fordern: „Besonnene, vernünftige Eltern, die ihren Kindern solche Geräte überlassen, haben laufend sicherzustellen, dass die Kinder sich mit den möglichen Risiken und Gefahren an dem Gerät auskennen und auf diese jeweils adäquat reagieren können.“
Überforderte Eltern
Dem Vater eines 16- und eines 10-jährigen Mädchens wurde auferlegt, WhatsApp von den Handys seiner Töchter zu entfernen. Zuvor war die 16-Jährige über einen längeren Zeitraum „stark sexuell geprägten digitalen Textnachrichten, sogenanntem ‚Sex-Texting‘, abgekürzt ‚Sexting‘“, ausgesetzt gewesen, worunter sie psychisch gelitten habe, heißt es in dem Urteil. Das Gericht kommt zu dem Ergebnis: „WhatsApp kann eine Gefahr für die Entwicklung von Kindern darstellen.“
Deshalb müssen die Eltern nun mit den Kindern „einmal pro Monat Gespräche über die tatsächliche Nutzung ihrer mobilen Smart-Geräte und über aufgekommene Fragen oder Probleme führen“. Außerdem verpflichtet das Gericht den Vater, mindestens alle drei Monate die Geräte bezüglich installierter Apps zu untersuchen.
Den Eltern wird in der lesenswerten Urteilsbegründung eine „Überforderung und Hilflosigkeit“ attestiert. Dies beträfe „die Unkenntnis zu den technischen Abläufen“ sowie mangelndes Wissen über Möglichkeiten zum Schutz der Kinder in der digitalen Welt.
Gefahr für Jugendliche unter 16 Jahren
Die Richter gelangen zu der Überzeugung, „dass die Nutzung des Messengers WhatsApp von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren grundsätzlich eine Gefahr für deren Privatsphäre und Entwicklung“ darstellen kann. Sie verweisen darauf, dass selbst das Unternehmen die Nutzung seiner Dienste auf Personen ab 16 Jahren einschränkt.
Im Zentrum der Kritik steht die „Zwangsvernetzungstechnik“, bei der die App regelmäßig Adressbuch und Nutzungsdaten ausliest und mit den Daten anderer Nutzer verknüpft. Eltern sollten laut Urteilsbegründung deshalb sichere Alternativen verwenden. Als solche bieten sich Signal, Threema oder Wire an. Das technisch versierte Gerichtsurteil empfiehlt auch den Einsatz von Kindersicherungen, wie „Surfgarten“ für iOS-Geräte oder „Child Protect“ und „Kids Place“ für Android-Geräte.
Verschiedene sichere Messenger-Apps beleuchten wir im Beitrag Messenger: Verschlüsselt kommunizieren per App.
Hilfestellung für Eltern geben wir im Ratgeber Mobilgeräte für Kinder einrichten.