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News vom 27.11.2018

Beschwerde: Googles Standorterfassung unfair und intransparent

Ein Artikel von , veröffentlicht am 27.11.2018

Gemeinsam gegen Google: sieben nationale Datenschutz-Organisationen haben Beschwerde gegen Google eingelegt. Sie meinen, der Konzern bringe Android-Nutzer mit unfairen und unlauteren Mitteln dazu, die permanente Standorterfassung auf ihrem Smartphone zuzulassen.

Verbraucherschutzverbände aus sieben europäischen Staaten haben in ihren jeweiligen Ländern Beschwerde gegen Google eingelegt. Im Fokus der Beschwerden steht die Erfassung und Aufzeichnung von Standortdaten im Smartphone-Betriebssystem Android.

Die Organisationen kritisieren, dass Google die Nutzer mit unfairen Tricks dazu bringe, der Standorterfassung zuzustimmen beziehungsweise sie nicht zu deaktivieren, wenn sie eingeschaltet ist.

Zur Gruppe gehören Verbraucherschutzorganisationen aus Norwegen, den Niederlanden, Griechenland, Tschechien, der Slowakei, Polen und Schweden. Der deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband denkt über eine Unterlassungsklage gegen Google nach.

Standortdaten schützenswert

Bei Standortdaten handele es sich um hochgradig sensible und schützenswerte Informationen, heißt es in einer Pressemitteilung von BEUC, dem Dachverband europäischer Verbraucherschutzorganisationen:

"Standortdaten können viel über Menschen verraten, unter anderem die Religion (weil Menschen zum Gottesdienst gehen), politische Überzeugungen (weil sie auf Demonstrationen gehen), der Gesundheitszustand (aufgrund regelmäßiger Krankenhausbesuche) oder sexuelle Orientierung (weil Menschen bestimmte Bars besuchen)."

Kritik an "verschiedenen Tricks"

Die Sammlung von Standortdaten geschehe vor allem über die, ins Google-Nutzerprofil integrierten, Funktionen "Standortverlauf" sowie "Web- und App-Aktivitäten". Der Konzern nutze „verschiedene Tricks und Praktiken“, um sicherzustellen, dass die Standorterfassung aktiv sei. Zudem lasse Google seine Nutzer im Unklaren darüber, was mit ihren persönlichen Daten geschehe.

Zu den kritisierten Praktiken zählt der BEUC unter anderem:

  • irreführende Klick-Navigation: diese bringe Nutzer dazu, beim Einrichten eines Android-Geräts den Standortverlauf zu aktivieren, ohne dass sie verstehen, was das wirklich bedeutet
  • versteckte Standardeinstellungen: wenn Nutzer ihr Google-Profil einrichten, seien die Web- und App-Aktivitäten standardmäßig aktiv und die Einstellungen hinter „extra Klicks“ versteckt
  • irreführende und unausgewogene Informationen: wenn Nutzer sich entscheiden müssen, gebe Google ihnen entweder nicht ausreichende oder sogar irreführende Informationen
  • wiederholtes Anstupsen („Nudging“): wenn Nutzer unterschiedliche Google-Dienste verwenden, bitte das Android-System sie immer wieder, den Standortverlauf zu aktivieren, auch wenn sie sich beim Einrichten des Geräts explizit dagegen entschieden haben

Google halte sich nicht an die Grundprinzipien der Datenschutz-Grundverordnung, beispielsweise an die Verpflichtung, Daten auf eine rechtmäßige, faire und transparente Art zu nutzen. Mit der konzertierten Aktion auf europäischer Ebene wolle man die Ausbeutung von Verbrauchern beenden und digitale Giganten wie Google endlich dazu zwingen, ihre Verantwortung wahrzunehmen.

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