Die französische Datenschutzbehörde CNIL hat den Datenabgleich zwischen dem Messenger WhatsApp und dessen Mutterkonzern Facebook in einem Aufforderungsschreiben für unzulässig erklärt, da er gegen französische Gesetze verstoße. In einer Frist von einem Monat müssen die Unternehmen die gerügte Praxis einstellen. Tun sie das nicht, könnte die CNIL eine Geldstrafe verhängen.
Die französische Behörde kritisiert unter anderem, dass Nutzer die Weitergabe nur verhindern können, indem sie WhatsApp nicht mehr nutzen.
Im August 2016 hatte WhatsApp in seiner neuen Datenschutzrichtlinie klar gemacht, dass in Zukunft die Telefonnummern und Nutzungsdaten von WhatsApp-Usern mit Daten von Facebook verknüpft werden sollen. Das hatte für viel Kritik gesorgt. Auch, weil Facebook im Zuge der Übernahme von WhatsApp im Jahr 2014 versprochen hatte, dass eine solcher Datenabgleich nie geschehen würde.
Druck auch aus anderen Ländern
Frankreich ist nun das dritte Land der Europäischen Union, in dem Behörden versuchen, die umstrittene Datenpraxis beim weltweit meist genutzten mobilen Messenger zu beenden.
Schon im September 2016 hatte der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar per Anordnung untersagt, Daten der damals 35 Millionen deutschen Whatsapp-Nutzer an Facebook weiter zu geben. Facebook legte dagegen Widerspruch ein, den das Verwaltungsgericht Hamburg im April 2017 allerdings ablehnte. Ende 2016 beendete Whatsapp die Datenweitergabe in Großbritannien, als Reaktion auf eine Forderung der dortigen Datenschutzbehörde.
Auch auf EU-Ebene gibt es Druck. Die länderübergreifende Datenschutzgruppe "Artikel 29" hat Whatsapp immer wieder gerügt, zuletzt in einem offenen Brief im Oktober 2017. Und im Mai 2017 verhängte die EU-Kommission eine Strafe von 110 Millionen Euro, da Facebook ihrer Meinung nach bei der Übernahme von WhatsApp falsche Angaben gemacht hatte. Facebook hatte damals angegeben, dass ein automatisierter Abgleich der Datenbestände technisch gar nicht zuverlässig möglich sei.
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- Meldung: Im April dieses Jahres wies das Verwaltungsgericht Hamburg den Widerspruch von Facebook gegen eine Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragten zurück.
- Meldung: Im August 2016 sorgten die neuen Datenrichtlinien des IT-Konzerns für Aufruhr.
- Hintergrund-Artikel: In „Was Sie über WhatsApp wissen sollten“ bekommen Sie die wichtigsten Informationen über den weltweit meist genutzten Messenger und dessen Tücken.
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