Dies ist die erste Änderung der AGBs (Allgemeine Geschäftsbedingungen) und der Datenschutzrichtlinie seit 2012. Die Änderung wurde unter anderem deshalb fällig, weil das Berliner Kammergericht im Mai geurteilt hatte, dass WhatsApp seine Datenschutzrichtlinie in deutscher Sprache zur Verfügung stellen muss. Diese Forderung wurde nun erfüllt.
In der Neufassung wird unter anderem auch die organisatorische Verbindung zu Facebook festgeschrieben. So heißt es dort, dass WhatsApp der Facebook-Unternehmensgruppe beigetreten ist und an bestimmten Punkten mit Facebook zusammenarbeitet. Facebook hatte WhatsApp bereits 2014 gekauft.
Resultat dieser Zusammenarbeit soll ein Austausch von Daten zwischen Facebook- und WhatsApp-Konto eines Nutzers sein. Welche Daten genau ausgetauscht werden, bleibt unklar. WhatsApp betont jedoch:
"Nichts, was du auf WhatsApp teilst... wird für andere sichtbar auf Facebook oder einer anderen App unserer Familie von Apps geteilt."
In der Datenschutzrichtlinie von Facebook ist bereits seit Anfang 2015 festgeschrieben, dass Nutzerdaten zwischen Unternehmen der Facebook-Gruppe ausgetauscht werden.
Opt-out für Marketing
WhatsApp hebt explizit hervor, dass weiterhin keine Werbebanner von Dritten in der App eingeblendet werden. Es soll aber trotzdem eine direkte Kommunikation der WhatsApp-Nutzer mit Unternehmen via Facebook ermöglicht werden.
Der aktuelle Vorstoß weckt bei vielen Nutzern Sorgen und das scheint WhatsApp auch zu wissen. So bietet das Unternehmen eine Opt-Out Möglichkeit für alle Nutzer:
"Wenn du ein bestehender Nutzer bist, kannst du wählen, deine WhatsApp-Account-Informationen nicht mit Facebook zu teilen, um deine Facebook-Werbung und Produkterlebnisse zu verbessern."
Diese Option soll über die WhatsApp-Konto-Einstellungen des Nutzers ausgewählt werden können. Wer den Nutzungsbedingungen bereits zugestimmt hat, hat eine Frist von 30 Tagen, um nachträglich zu widersprechen. Der Opt-out bedeutet allerdings nicht, dass Facebook und WhatsApp dann keine Nutzerdaten mehr austauschen, sondern nur, dass Facebook diese Daten nicht zu Marketingzwecken einsetzen wird.
Wie Sie der Nutzung Ihrer Telefonnummer für Werbezwecke widersprechen können, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt Anleitung Opt-out: Telefonnummern-Weitergabe bei WhatsApp widersprechen.
Wirksamkeit umstritten
Datenschützer bezweifeln, dass die neue Richtlinie rechtlich Bestand haben wird. Das gilt besonders für die Formulierung, mit der sich WhatsApp die Kontaktdaten aus dem eigenen Adressbuch übertragen lässt. Dort ist zu lesen:
"Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von WhatsApp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können."
Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar bezeichnete diesen Passus gegenüber golem.de als "praxisfern", da wohl kein Nutzer alle Kontakte in seinem Adressbuch um Einwilligung gefragt hat.