Mit der Entscheidung gewinnen deutsche Datenschützer im Tauziehen mit dem Weltkonzern Facebook erneut Boden.
Zur Erinnerung: Im Sommer 2016 hatte WhatsApp angekündigt, künftig Daten von WhatsApp-Nutzern, wie zum Beispiel deren Telefonnummer, mit dem Mutterkonzern Facebook zu teilen. Dazu gab WhatsApp eine neue Datenschutzerklärung heraus, der alle Nutzer innerhalb von dreißig Tagen zustimmen sollten.
Pikant daran: Als Facebook den Messenger-Dienst WhatsApp zwei Jahre vorher gekaufte hatte, versprach die Firma, niemals Daten von WhatsApp-Nutzern an Facebook zu geben.
Was bisher geschah
Die Hamburger Datenschutzbehörde hatte am 23. September 2016 das Vorhaben von WhatsApp mit einer Verwaltungsanordnung gestoppt. Denn, so die Hamburger Datenschützer sinngemäß: Die neuen Nutzungsbedingungen sind mit deutschem Recht nicht vereinbar.
Dagegen hat Facebook Widerspruch eingelegt. Die aktuelle Frage ist: Darf WhatsApp, solange das Verfahren läuft, bereits Daten übertragen? WhatsApp hatte dafür beim Verwaltungsgericht Hamburg einen Antrag gestellt. Diesen Antrag hat das Gericht nun größtenteils abgelehnt. Und mehr noch: Das Gericht ist klar der Ansicht, dass die vorgelegte Datenschutzerklärung von WhatsApp nach deutschem Recht nicht zulässig ist.
Das Widerspruchsverfahren von Facebook selbst ist dadurch noch nicht entschieden. Darin geht es unter anderem auch um die Frage, ob deutsches Recht in dem Fall überhaupt angewendet werden kann.