Der E-Mail-Dienst Google Mail (Gmail) ist kein Telekommunikationsanbieter und muss sich auch nicht an die Regeln halten, die für Betreiber von Handynetzen gelten. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 13. Juni 2019 entschieden.
Die EU-Richter widersprachen damit einem Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts aus dem Jahr 2012, das der Klägerin - der Bundesnetzagentur - Recht gegeben hatte. Danach hätte Google die strengen Datenschutzauflagen erfüllen müssen, die für Telekom, Vodafone und Co. gelten und ebenso wie die Handynetzbetreiber eine Schnittstelle zur staatlichen Überwachung einrichten müssen.
Anders als die Mobilfunkanbieter sei Gmail aber nicht selbst Anbieter eines Kommunikationsnetzes, sondern nutze das freie Internet zum Übermitteln von E-Mails, hieß es zur Urteilsbegründung. Damit schloss sich der EuGH der Argumentation von Google an.
Nur Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ist wirklich sicher
Deutsche Behörden können damit den Nachrichtenverkehr über Gmail und anderen E-Mail-Diensten, die dem Urteil vermutlich hätten folgen müssen, nicht direkt mitlesen, wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt.
Allerdings sind E-Mail-Anbieter auch unabhängig davon verpflichtet, Informationen über Nutzer*innen und Inhalte von Nachrichten an Strafverfolgungsbehörden herauszugeben, wenn ein entsprechender richterlicher Beschluss vorliegt.
Vor den neugierigen Augen Dritter sind Nachrichten nur dann geschützt, wenn sie Ende-zu-Ende-verschlüsselt versendet werden.
Neue Definition könnte Urteil aushebeln
Die Bundesnetzagentur ist grundsätzlich daran interessiert, Online-Dienste den Telekommunikationsunternehmen gleichzustellen. Und auch auf EU-Ebene ist das letzte Wort vermutlich noch nicht gesprochen.
Denn: Bis Ende des Jahres 2020 müssen die Mitgliedsstaaten den Europäischen Kodex für elektronische Kommunikation umsetzen, der die Definition von Telekommunikationsdiensten weiter fasst. Neu in Kraft tretende Regelungen und Gesetze könnten das aktuelle Urteil ab 2021 also aushebeln.