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News vom 10.12.2018

Augen auf beim Geschenkekauf: Spionage-Spielzeug ist verboten

Ein Artikel von Miriam Ruhenstroth, veröffentlicht am 10.12.2018

Die Bundesnetzagentur warnt aktuell vor dem Kauf von Spielzeug oder Kinderuhren, die Ton- und Bildaufnahmen machen und über das Internet versenden können. Solche Gegenstände gelten als versteckte „funkfähige Sendeanlagen“ und damit als Spionagewerkzeug. Sie sind in Deutschland verboten. Wer solche Gegenstände besitzt, ist verpflichtet, sie zu zerstören.

Wer dieses Jahr zur internetfähigen Puppe, zum ferngesteuerten Roboter oder zum bilderschießenden Staubsauger greift, sollte vorsichtig sein: Alltagsgegenstände, wie Puppen, Kuscheltiere oder eben Staubsauger, die Bild- oder Tonaufnahmen machen können und diese über das Internet versenden, sind in Deutschland verboten. Darauf weist die Bundesnetzagentur aktuell in einer Pressemitteilung hin.

Solche Gegenstände gelten als Spionagewerkzeug, da es sich um „funkfähige Sendeanlagen“ handelt, die als solche nicht ohne weiteres zu erkennen sind. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärt: "Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren."

Auch Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten

Neben Puppen, Kuscheltieren und anderem Spielzeug warnt die Bundesnetzagentur auch explizit vor Kinderuhren mit Abhörfunktion. Solche Uhren sind ebenfalls verboten. Wann eine Uhr mit Handyfunktion auch abhören kann, erläutert die Agentur in einer gesonderten Broschüre.

Sogenannte „Smarte Lautsprecher“ wie Alexa oder Google Home sind hingegen erlaubt.

Nicht nur Spielzeug, auch das Handy kann zum Überwachungswerkzeug werden. Alles zum Thema erfahren Sie in unserem Beitrag Spionage-Apps: Schutz vor Partner-Spyware ist möglich.

 

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