Wer dieses Jahr zur internetfähigen Puppe, zum ferngesteuerten Roboter oder zum bilderschießenden Staubsauger greift, sollte vorsichtig sein: Alltagsgegenstände, wie Puppen, Kuscheltiere oder eben Staubsauger, die Bild- oder Tonaufnahmen machen können und diese über das Internet versenden, sind in Deutschland verboten. Darauf weist die Bundesnetzagentur aktuell in einer Pressemitteilung hin.
Solche Gegenstände gelten als Spionagewerkzeug, da es sich um „funkfähige Sendeanlagen“ handelt, die als solche nicht ohne weiteres zu erkennen sind. Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur erklärt: "Gerade in der Weihnachtszeit ist vernetztes Kinderspielzeug stark nachgefragt. Wir warnen Verbraucher vor Spionagegeräten und raten, sich vor dem Kauf über die genaue Funktionsweise zu informieren."
Auch Kinderuhren mit Abhörfunktion verboten
Neben Puppen, Kuscheltieren und anderem Spielzeug warnt die Bundesnetzagentur auch explizit vor Kinderuhren mit Abhörfunktion. Solche Uhren sind ebenfalls verboten. Wann eine Uhr mit Handyfunktion auch abhören kann, erläutert die Agentur in einer gesonderten Broschüre.
Sogenannte „Smarte Lautsprecher“ wie Alexa oder Google Home sind hingegen erlaubt.