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News vom 27.06.2017

Adressbuch freigeben nur mit Zustimmung

Ein Artikel von David Pachali, veröffentlicht am 27.06.2017

Wer WhatsApp den Zugriff aufs Adressbuch erlaubt, muss seine Kontakte um Erlaubnis fragen. So sieht es zumindest ein Gericht in Hessen. Es trug einer Mutter auf, unter Freunden und Bekannten ihres Sohnes „schriftliche Zustimmungserklärungen“ zu sammeln.

Zu dem Ergebnis kommt das Amtsgericht Bad Hersfeld in einem Beschluss vom 15. Mai, der seit Montag im Netz kursiert.

Allerdings lässt sich WhatsApp kaum sinnvoll nutzen, wenn man sein Adressbuch nicht für die App freigibt. Um anzuzeigen, wen man auf WhatsApp schon kennt, lädt der Dienst regelmäßig die Telefonnummern aus dem eigenen Adressbuch auf seine Server, speichert sie dort und gleicht sie ab.

Dieses Vorgehen lässt sich WhatsApp vom Nutzer absegnen. Laut seiner Datenschutzrichtlinie erklären Nutzer gegenüber WhatsApp, zu dieser Adressbuch-Freigabe „autorisiert“ zu sein. Der Passus dürfte bislang weithin unbekannt und in der Praxis nahezu bedeutungslos gewesen sein.

Oder haben Sie schon mal eine schriftliche Einwilligung von Ihren Kontakten eingeholt, bevor Sie diese auf WhatsApp oder Facebook freigegeben haben? Genau das hat das Amtsgericht nun aber einer Mutter aufgetragen.

Scheidungskrieg um Kind und Smartphone-Nutzung

Anlass für den Beschluss ist ein Streit in Familiensachen: Ein Paar ließ sich scheiden und stritt über die Umgangszeiten mit dem 11-jährigen Sohn. Das Smartphone wurde ihnen zur Chiffre: Will das Kind keinen Kontakt zum Vater mehr, wenn es beim Besuch ständig auf dem Gerät spielt? Oder vernachlässigt die Mutter, bei der der Sohn sonst lebt, ihre Aufsicht?

Das Amtsgericht kam zu der Einschätzung, es bestünden Anhaltspunkte für ein „sich anbahnendes Suchtverhalten“ am Smartphone. Zum Schutz des Kindeswohls ordnete es an: Die Mutter dürfe das Gerät dem Kind nicht nachts überlassen. Damit sie die Nutzung beaufsichtigen und besprechen könne, müsse sie sich zudem gründlich informieren. Wie das Smartphone genutzt werde, sei in einer Vereinbarung zu regeln.

Zustimmungserklärung von WhatsApp-Kontakten

Aufsichtspflichten der Eltern bei WhatsApp hatten das Gericht auch in einem anderen Fall bereits beschäftigt. Nun sollen sich diese auch auf die Datenweitergabe bei WhatsApp erstrecken. Es bestehe die Gefahr, so das Gericht, dass das Kind teure Abmahnungen erhalte, wenn es unbefugt Daten an WhatsApp übermittle.

Wer als privater WhatsApp-Nutzer sein Adressbuch hochlade, verstoße zwar nicht direkt gegen Bestimmungen im Bundesdatenschutzgesetz. Dennoch werde das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt, wenn Nutzer Daten über Dritte ohne deren Zustimmung speichern ließen. Das Gericht geht davon aus, dass auch Vor -und Nachnamen der Kontakte an WhatsApp übermittelt werden. Dies ist jedoch bislang nicht belegt.

Das Gericht hat die Mutter dazu verpflichtet, von allen Kontakten, die ihr Sohn auf seinem Handy auf WhatsApp hochlädt, schriftliche Einwilligungen einzuholen. Sie muss sich regelmäßig beim Gericht melden und die Einwilligungen vorlegen. Pro Kontakt sei eine „schriftlich verkörperte Erklärung nebst Unterschrift“ erforderlich. Fehle sie, müsse die Mutter einzelne Kontakte vom Smartphone löschen, den Zugriff der App beschränken oder WhatsApp entfernen.

Wie umgehen mit Kontaktdaten Dritter?

Wie hoch die Gefahr ist, als WhatsApp-Nutzer für unbefugte Datenweitergabe zu haften, hat das Gericht nicht weiter erörtert. Derzeit sind keine Anzeichen für ein erhöhtes Abmahnrisiko bekannt. Wie gerechtfertigt der Beschluss daher ist, darüber kann man unterschiedlicher Meinung sein.

Er ist aber insofern interessant, weil er mal wieder ein bislang ungelöstes Dilemma aufzeigt, in dem eigentlich jeder steckt, der Dienste wie WhatsApp nutzt: Für den Umgang mit den Kontaktdaten Dritter, wie er durch die Verbreitung von WhatsApp, Facebook und anderen Diensten üblich geworden ist, gibt es derzeit keine praxistaugliche Rechtsgrundlage.

Selbst Einwilligungserklärungen stoßen hier an ihre Grenzen. Denn sie beruhen auf Freiwilligkeit. Wenn Dienste wie WhatsApp aber vom Elternabend bis zur Schulklasse Standard sind, ist es mit einer freiwilligen Zustimmung nicht mehr weit her.

Sie wollen respektvoll mit den Daten ihrer Freunde und Bekannten umgehen, aber nicht auf einen Messenger verzichten? In unserem Beitrag verschlüsselte Messenger: Signal, Threema, Telegram und im zweiten Teil Hoccer, Wire, Kontalk stellen wir Alternativen vor, die Sie auch ohne Adressbuchfreigabe nutzen können.

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