Das altbekannte Problem: Der US-Dienst erhebt bei der Nutzung zahlreiche sogenannte Verbindungsdaten, also Informationen darüber, wer mit wem wann und wie lange kommuniziert.
Die Datenerhebung geht weit über das hinaus, was unter europäischen Datenschutzstandards erlaubt ist, und erfordert deshalb eine explizite Einwilligung des Nutzers. „Das setzt aber die Kenntnis aller Gefahren voraus und die Freiheit, auch nein sagen zu können“, so die Datenschutzbeauftragte Smoltczyk am vergangenen Freitag bei der Vorstellung ihres Tätigkeitsberichtes 2016.
Wenn die WhatsApp-Gruppe zur Voraussetzung wird, gleichberechtigt am Schulbetrieb teilnehmen zu können, kann von Freiwilligkeit allerdings keine Rede mehr sein. Daher stellt sich die Frage, ob die Nutzung des Dienstes in dieser Weise nicht sogar rechtswidrig ist.
Außerdem wird jetzt schon ein Teil der WhatsApp-Nutzerdaten an den Mutterkonzern Facebook weitergegeben. Derzeit ist ein Gerichtsverfahren anhängig, um zu klären, ob alle WhatsApp-Daten übertragen werden dürfen.
Fest steht allerdings: Es ist nicht notwendig, den umstrittenen US-Dienst zu nutzten, längst stehen zahlreiche ausgereifte Alternativen zur Verfügung.