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News vom 25.11.2017

Recht auf Auskunft nicht umgesetzt

Ein Artikel von , veröffentlicht am 25.11.2017

Nutzer von Fitness-Trackern oder Smartwatches erfahren nur ungenügend, welche Daten Unternehmen über sie verarbeiten. Als Resultat einer Testreihe hat die Verbraucherzentrale NRW mehrere Anbieter abgemahnt und den IT-Konzern Apple verklagt.

Im Rahmen einer Studie haben zwölf Tester im Auftrag der Verbraucherzentrale NRW - Marktwächter Digitale Welt jeweils vier Wochen lang ein Wearable sowie die dazugehörige Fitness-App genutzt. Im Anschluss prüften sie, inwiefern die Anbieter sich an §34 BDSG halten, nach dem jeder Bürger das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten und über deren Herkunft hat.

Die Tester stellten also einen Antrag auf Auskunft bei den Anbietern der Fitness-Tracker oder Smartwatches. Darin fragten sie, welche Daten zum jeweiligen Tester die Anbieter gespeichert haben, aus welchen Quellen die Daten stammen, zu welchem Zweck sie erhoben wurden und ob sie weitergegeben wurden.

Nur in drei Fällen bewerteten die Marktwächter die Antworten als angemessen und zufriedenstellend. Vier der Anbieter antworten in einer gesetzten Frist gar nicht. Andere lieferten nur allgemeine Hinweise zum Umgang mit Daten, ohne auf die konkreten Fragen der Tester einzugehen.

Als Konsequenz hat die Verbraucherzentrale sechs Anbieter wegen Verstößen gegen geltende Datenschutzbestimmungen abgemahnt (Garmin, Fitbit, Technaxx, Jawbone, Striiv und Apple). Gegen den IT-Gigant Apple erhob die Verbraucherzentrale sogar Anklage. Vier der Anbieter haben als Reaktion eine Unterlassungserklärung abgegeben und zugesagt, in puncto Datenauskunft nachzubessern.

Die Ergebnisse des Tests sind insgesamt sehr unbefriedigend, meint Ricarda Moll, die beim Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW für den Bereich Digitale Welt zuständig ist:

„Verbraucher, die bei der Wearable- und Fitness-App-Nutzung ihre eigenen Daten im Blick behalten möchten, haben kaum eine Chance. Selbst dann nicht, wenn sie Informationen direkt beim Anbieter einfordern.“

 

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