[04.07.2016] Korrektur: Google kündigte in seiner Stellungnahme keine weiteren Informationen nach dem 4.Juli an. Genauer Wortlaut des Zitates: "Zur Dauer und zum Ort der Speicherung können wir gegebenenfalls nächste Woche nach dem US-Feiertag noch einmal sprechen". Der entsprechende Satz wurde im Text entfernt.
Die Datenschutzerklärung des US-Konzerns Google legt nahe, dass das Unternehmen Telefonnummern, Gesprächzeitpunkt und -Dauer speichert, wenn Gespräche mit Android-Geräten geführt werden. mobilsicher.de berichtete am Donnerstag ausführlich.
Dies wurde seitens des Unternehmens in mehreren Anfragen von mobilsicher.de im Vorfeld nicht kommentiert, aber auch nicht dementiert. Peter Schaar, der ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz, hatte daraufhin die Einschätzung geäußert, dass Googles Datenschutzerklärung unwirksam sei und das Speichern der Daten sogar einen Grundrechtsverstoß darstellen könnte.
Google: Wir speichern Telefondaten, wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden
Am Samstag äußerte sich nun erstmals ein Sprecher von Google schriftlich zum Sachverhalt.
„Ein Vergleich unseres Vorgehens mit der Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur unpassend, sondern schlichtweg falsch“, so die Stellungnahme. Das Unternehmen räumte aber ein, dass Google unter bestimmten Umständen Verbindungsdaten von Telefongesprächen speichert.
„Wir speichern Informationen zu Telefonanrufen nur dann, wenn Google-Apps und -Dienste verwendet werden“, so der Sprecher. Diese Aussage schränkt die potentielle Zahl der Betroffenen allerdings nicht nennenswert ein. Denn ein Android-Gerät ohne Google-Apps und -Dienste zu verwenden, ist nahezu unmöglich.
Als Beispiel für eine Funktion, bei der definitiv Verbindungsdaten gespeichert werden, nannte das Unternehmen die „Google Anrufer-ID“.
Diese Funktion ist auf Nexus- und Android-One-Geräten verfügbar und ab der Version 4.4 in der Telefon-App integriert. Sie ermöglicht es, bestimmte Anrufernummern zu Identifizieren, auch wenn diese nicht im eigenen Kontaktverzeichnis stehen. Die Funktion kann deaktivert werden.
Aber auch in anderen Fällen könnte die Datenerfassung stattfinden, so Google. „Ein weiteres Beispiel für einen Dienst, bei dem Informationen zu Telefonanrufen gespeichert werden, ist Google Voice. Vorstellbar ist auch, dass der Entwickler einer unabhängigen Telefon-App über eine API einen Google-Dienst einbindet“, schreibt der Konzern in seiner Stellungnahme. API steht für Application Programming Interface, auf Deutsch etwa: Programm-Schnittstelle.
Um welche APIs es sich dabei genau handelt, und wie man in Erfahrung bringt, ob die Telefon-App auf dem eigenen Gerät auf solche Schnittstellen zugreift, wurde nicht erklärt.
Auch die Frage, ob das eigene Gerät die Telefon-App von Google verwendet, oder die eines anderen Herstellers, dürfte für Nutzer schwer zu durchschauen sein.
Weiter unklar, welch Daten wozu, wie lange und wo gespeichtert werden
Die Frage, wie lange die Daten vorgehalten werden, ob sie weitergegeben oder mit anderen Datensätzen des Konzerns verknüpft werden, und in welchem Land sie gespeichert werden, beantwortet Google auf Rückfragen von mobilsicher.de nicht.
Insgesamt ist damit der Verdacht nicht entkräftet, dass Google umfangreich Telefonverbindungsdaten speichert, sowohl von Android-Nutzern, alls auch von Nutzern, die Android-Geräte anrufen.
Mehr zum Thema bei mobilsicher.de
- Weitere Informationen zu dem Sachverhalt lesen Sie in unserer Nachricht Googles private Vorratsdatenspeicherung.
- Die amtierende Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff kündigte gegenüber mobilsicher.de an, Google zur Klarstellung der Fakten aufzufordern.
- Wem das Betriebssystem Android eigentlich gehört, und wie viel Mitspracherecht Google dabei hat, erklären wir im Beitrag Wie viel Google steckt in Android.