Mitarbeit: Hauke Gierow, Miriam Ruhenstroth
Welche Telefonnummer Nutzer wann wählen und wer sie anruft, ist offenbar nicht nur dem jeweiligen Mobilfunkanbieter bekannt. Auch Google sammelt diese Informationen, wenn ein Android-Gerät benutzt wird.
In der Datenschutzerklärung von Google steht explizit, dass das Unternehmen „Ihre Telefonnummer, die Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe“ erfasst und in Serverprotokollen speichert.
Alle sind betroffen
Mit den genannten Informationen ließen sich detaillierte Profile und Netzwerkstrukturen erstellen. Und es gibt keinen Weg, der Datenerfassung auszuweichen.
Falls Google das, was in der Datenschutzerklärung beschrieben ist, tatsächlich tut, würden auch die Telefonnummern und andere Kommunikationsdaten von Festnetznummern und allen Mobiltelefonen, die nicht Android nutzen, erfasst, sobald von dort aus ein Android-Gerät angerufen wird.
Google gibt in der Erklärung nicht an, zu welchem Zweck die Informationen erhoben werden. Das Unternehmen selbst wollte auch zu einer Anfrage von mobilsicher.de, was genau mit den erhobenen Daten geschieht und wie lange diese gespeichert werden, keine Auskunft geben.
Ein Test von mobilsicher.de hat ergeben, dass ein Android-Smartphone tatsächlich eine Verbindung mit Googles Servern aufbaut, wenn Nutzer einen Telefonanruf starten.
Nicht rechtswidrig - aber Vorratsdatenspeicherung privat?
Die für Google zuständige Hamburger Datenschutzbehörde zeigt sich von Googles Vorgehen nicht überrascht, zumal die Firma eine entsprechende Einwilligung der Betroffenen einhole.
"Wer Google-Produkte wie Android nutzt, muss in Kauf nehmen, dass eine umfassende Datenerhebung der Nutzung der verschiedenen Google-Dienste erfolgt und diese Daten dienste-übergreifend zusammengeführt werden. Auch Metadaten der Telefonie scheinen hier nicht ausgenommen zu sein", sagte Johannes Caspar, Datenschutzbeauftragter des Landes Hamburg, gegenüber mobilsicher.de.
Welche Aufsichtsbehörde in diesem Fall zu prüfen und zu entscheiden hat, ist allerdings nicht eindeutig, denn für Telekommunikationsfragen sind nicht die Datenschützer am Sitz von Google zuständig, sondern die Behörde der Bundesdatenschutzbeauftragten Andrea Voßhoff. Eine Anfrage zur Speicherpraxis von Google an die Behörde läuft derzeit.
Die Kommunikationsdaten, die Google auf Grundlage der Nutzer-Einwilligung speichern und verarbeiten möchte, ähneln denen, die mit einer staatlichen Vorratsdatenspeicherung erhoben würden. Gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung hatten Gegner vor dem Bundesverfassungsgericht und vor dem europäischen Gerichtshof geklagt und in beiden Fällen gewonnen.
Eine neue Fassung des Gesetzes ist in Deutschland im Dezember 2015 in Kraft getreten und sieht vor, dass die betroffenen Unternehmen spätestens ab morgen (1. Juli) die Kommunikationsdaten wieder speichern.
Der Bundesverband der Internetwirtschaft, eco, hat gegen das Gesetz bereits eine Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht; mehrere Organisationen haben angekündigt, dass sie auch erneut Klage vor dem Bundesverfassungsgericht erheben werden.
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