Offenbar speichert der US-Konzern die Verbindungsdaten von Gesprächen mit Android-Geräten, also die gewählte Telefonnummer und Dauer des Gesprächs, auf seinen Servern. Mobilsicher.de berichtete am Donnerstag darüber.
Dass dieses Verhalten mit der Einwilligung in die Datenschutzerklärung rechtlich abgedeckt ist, bezweifeln Experten. Peter Schaar, ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz, sieht nun die EU-Kommission in der Pflicht, sagte er heute in einem Interview mit mobilsicher.de.
Am Nachmittag äußerte sich auch der Sprecher der Bundebeauftragen für den Datenschutz (BfDI), Dirk Hensel, gegenüber mobilsicher.de zu der mutmaßlichen Speicherpraxis von Google: „Aufgrund der hohen Sensibilität von Telekommunikationsverkehrsdaten, die unter anderem dazu verwendet werden können, aussagekräftige Profile von Telekommunikationsnutzern zu erstellen, sollten derartige Speicherungen unterbleiben.“
Ob die Vorgehensweise von geltenden Gesetzen abgedeckt ist, könne man aber derzeit nicht abschließend bewerten. „Aufgrund der vagen Formulierungen in der Datenschutzerklärung wird nicht hinreichend klar, welche Datenverbindungen tatsächlich stattfinden“, so Hensel.
Insbesondere stellt sich die Frage, welche Datenschutzbehörde nun tätig werden muss. Falls Google in diesem Zusammenhang als Telekommunikationsanbieter agiert, würde der Fall in die Zuständigkeit der Bundesdatenschutzbeauftragten fallen.
Um diese Frage zu klären „wird die BfDI Google auffordern, diesbezüglich weitere Informationen zur Verfügung zu stellen“, so Hensel.
Google hatte Nachfragen zu dem Sachverhalt bis zur Veröffentlichung nicht beantwortet. Wie ein Sprecher des Unternehmens mitteilte, prüfe man derzeit noch die Fakten und werde sich dann äußern.