Ursprünglich wurde die Möglichkeit, eine stille SMS zu versenden, für die Mobilfunkanbieter entwickelt. Diese können damit ihre Netze testen, ohne dabei die Nutzer zu stören. Inzwischen ist sie aber auch bei Sicherheitsbehörden beliebt.
Wenn ein Smartphone eine stille SMS empfängt, sendet es eine Antwort an den nächsten Funkmasten, und gibt dabei auch seine Position im Funknetz (nicht per GPS) durch. Die SMS wird aber vom Gerät nicht angezeigt. Der Nutzer bekommt also nichts davon mit. Je nach Rechtslage müssen die Mobilfunkanbieter den Behörden dann den Standort mitteilen.
In der zweiten Jahreshälfte 2015 hatte allein das Bundeskriminialamt (BKA) 116 948 solcher SMS versendet, um Personen über ihr Mobilgerät zu orten. Das ergab die Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der Linken vom 14. Januar 2016. Auch Bundespolizei, Bundesamt für Verfassungsschutz, Zoll, Militärischer Abschirmdienst (MAD) und Bundesnachrichtendienst (BND) nutzen die Technik. Neben MAD und BND unterliegen auch die Zahlen des Zolls der Geheimhaltung.
Umstritten ist die Methode deshalb, weil der Ortungsimpuls von den Behörden selbst ausgelöst wird. Andrej Hunko, Abgeordneter im Bundestag für DIE LINKE, hält das Verfahren deshalb für rechtswidrig.