Dieses Projekt wurde am 31.12.2024 beendet. Der Beitrag ist auf dem Stand des letzten Update-Datums und wird nicht mehr aktualisiert oder überprüft.
News vom 20.05.2020

Verfassungsgericht kippt Überwachungsgesetz

Ein Artikel von Thorsten Baulig, veröffentlicht am 20.05.2020

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts schiebt der bisherigen Überwachungspraxis des BND einen Riegel vor. Betroffen ist vor allem die Überwachung der Kommunikation von Ausländer*innen im Ausland. Durch das Urteil wird auch die Pressefreiheit gestärkt.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) darf Menschen in anderen Staaten nicht mehr wie bisher massenhaft und anlasslos überwachen: Diese Form der Internetüberwachung von Ausländer*innen im Ausland ist verfassungswidrig, urteilte das Bundesverfassungsgericht am 19. Mai 2020.

Das höchste deutsche Gericht gab damit einer Verfassungsbeschwerde Recht, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) gemeinsam mit der Initiative Reporter ohne Grenzen und Journalist*innen-Verbänden 2017 eingereicht hatte.

Nachwehen des NSA-Skandals

Anlass für die Beschwerde war die Erneuerung des BND-Gesetzes aus dem Jahr 2016. Die Gesetzesänderung war in Folge der Enthüllungen des US-amerikanischen Whistleblowers Edward Snowden nötig geworden. Er hatte unter anderem die massenhafte Weitergabe von Daten aus der Auslandsüberwachung des BND an den US-amerikanischen Auslandsgeheimdienst NSA öffentlich gemacht.

In Folge der Enthüllungen hatte es breite zivilgesellschaftliche Forderungen nach einer Einschränkung der Massenüberwachung im Internet gegeben. Stattdessen war das Vorgehen des deutschen Auslandsgeheimdienstes in der Gesetzesnovelle jedoch nachträglich legitimiert und legalisiert worden.

Das Bündnis der Kläger*innen sah darin einen tiefen Eingriff in die im Grundgesetz garantierten Freiheitsrechte. Eine unbegründete und massenhafte Überwachung des Datenverkehrs mache es insbesondere investigativen Journalist*innen unmöglich, ihre Quellen zuverlässig zu schützen.

Grundgesetz auch im Ausland gültig

Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit der "Ausland-Ausland-Fernmeldeaufklärung", also des Sammelns von Kommunikationsdaten von im Ausland lebenden Ausländer*innen, wird im Urteil der Verfassungsrichter*innen nicht angezweifelt.

Das deutsche Grundgesetz sei aber auch im Ausland gültig: Die deutsche Verfassung gelte immer dann, "wenn der deutsche Staat handelt und damit potentiell Schutzbedarf auslösen kann – unabhängig davon, an welchem Ort und gegenüber wem".

Auch bei der Überwachung von Ausländer*innen im Ausland müssen somit die durch das Grundgesetz vorgegebenen Bedingungen eingehalten werden. Diese Feststellung macht einige Änderungen im BND-Gesetz notwendig, das die Möglichkeiten staatlicher Internetüberwachung regelt.

Diese Änderungen fordert das Urteil

Eine pauschale und anlasslose Überwachung im Ausland lebender Ausländer*innen verletzt laut Auffassung der Verfassungsrichter*innen die im Grundgesetz verankerten Abwehrrechte gegen Überwachung.

Insbesondere der Schutz von ausländischen Journalist*innen und ihren Quellen müsse deutlich ausgeweitet werden. So soll der BND in der Neufassung des Gesetzes verpflichtet werden, "Daten von (.) unter Verfolgungsdruck stehenden Dissidenten oder sogenannten Whistleblowern (.) nach Möglichkeit auszufiltern".

Außerdem soll der deutsche Geheimdienst Überwachungsdaten nicht mehr ohne Weiteres weitergeben dürfen. Dies soll nur dann möglich sein, wenn "die Verantwortung des Bundesnachrichtendienstes für die von ihm erhobenen und ausgewerteten Daten im Kern gewahrt bleibt".

Ab sofort sollen unabhängige Expert*innen den BND außerdem stärker kontrollieren. Diese Aufgabe sollen ausdrücklich "Personen mit (.) informationstechnischen Kenntnissen" erfüllen. Die Bundesregierung hat nun bis Ende 2021 Zeit, das BND-Gesetz den neuen Anforderungen anzupassen.

Weitere Artikel

Ratgeber 

Datenschutz bei Chrome (iOS)

Chrome ist auch auf iPhones und iPads ein häufig genutzter Browser. Wie er mit Daten umgehen soll, die er während des Surfens sammelt, kann man – ähnlich wie beim Apple-Browser Safari – teils in den Betriebssystemeinstellungen, teils in den Browsereinstellungen konfigurieren.

Mehr
Ratgeber 

iPhone und Android: So entfernt ihr Werbung und Tracking gratis und easy

Werbung auf dem ganzen Handy wegradieren – in drei Minuten? Mit dieser einfachen Methode schützt eure Privatsphäre, spart Daten, Strom und Nerven.

Mehr
Ratgeber 

Firefox-App: So legen Sie eine Suchmaschine fest (Android)

Der mobile Firefox-Browser hat ein großes Update bekommen, die neueste Version heißt Firefox Daylight. Als Standardsuchmaschine ist zunächst Google festgelegt. Wir zeigen, wie Sie jede Suchmaschine einbinden können, die Sie möchten.

Mehr
YouTube-Video 

Apps gecheckt: Wetter-Apps (Android)

Wetter-Apps sind sehr beliebt. Aber wer steckt hinter diesen kleinen Tools? Wir haben geprüft, was mit den Standortdaten passiert, die Wetter-Apps sammeln. Oft landen sie – zusammen mit weiteren Infos – bei Drittparteien. Aber es gibt auch zwei vertrauenswürdige Apps.

Ansehen