Wer beim sogenannten Filesharing von urheberrechtlich geschützten Inhalten erwischt wird, muss mit einer teuren Abmahnung rechnen. Filesharing bedeutet, dass man zum Beispiel ein Musikstück herunterlädt, aber gleichzeitig auch hochlädt, so dass andere Nutzer die Datei ebenfalls herunterladen können.
Anders funktioniert hingegen das Streaming, bei dem man Inhalte nur herunterlädt und nicht selber an der Verbreitung beteiligt ist.
Das Marktwächterteam der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz warnt nun vor Apps, die wie seriöse Streaming-Dienste aussehen, in Wahrheit aber auf der Filesharing-Technologie beruhen und dabei urheberrechtlich geschützte Inhalte ohne entsprechende Erlaubnis verbreiten.
Das Problem: Ob eine App streamt oder Filesharing betreibt, lässt sich als Nutzer nicht eindeutig erkennen. Den Marktwächtern waren in der Vergangenheit schon die Apps "Popcorn Time“ und „Showbox“ negativ aufgefallen - nun häufen sich auch Beschwerden über die App "Stremio".