Ab 2021 sollen Hersteller von Fernsehern und anderen Elektro-Geräten über die Garantiezeit hinaus nicht nur Ersatzteile, sondern auch Anleitungen an Reparaturdienstleister liefern müssen. Diese wegweisende Entscheidung traf die EU-Kommission Anfang Oktober. Sie reagierte damit auf jahrelange zivilgesellschaftliche Forderungen nach einer Abkehr von der Wegwerfgesellschaft.
Voraussetzung ist, dass die Dienstleister ihre technische Kompetenz nachweisen können und entsprechend versichert sind. Dieser Nachweis kann über die Aufnahme in staatliche Dienstleisterregister erfolgen. Anders als in anderen EU-Staaten müsste ein solches in Deutschland erst noch eingerichtet werden.
Übertragung auf Smartphones wahrscheinlich
Für Smartphones gilt diese neue Regelung bislang nicht. Siddharth Prakash vom Freiburger Öko-Institut betonte jedoch gegenüber dem Computermagazin c't, dass es für die Kommission schwierig werden würde, den einmal eingeschlagenen Pfad wieder zu verlassen. Er gehe davon aus, dass diese Regelung nach und nach auf PCs, Notebooks und hoffentlich auch Smartphones übertragen werde.
Letzteres fordert im selben Artikel auch Elke Salzmann vom Bundesverband der Verbraucherzentralen: "Die Mehrheit der Verbraucher wünscht sich auch bei Handys eine längere Lebensdauer."
Software-Updates genauso wichtig
Um nicht nur die Lebensdauer von Smartphones zu erhöhen, sondern sie auch für die gesamte Nutzungsdauer sicher zu machen, reicht ein Recht auf Reparatur allerdings nicht aus. Beim Kauf eines Smartphones empfehlen wir außerdem, immer auf die Ausstattung mit einem aktuellen Betriebssystem zu achten. Auch die langjährige Versorgung mit Updates sollte gewährleistet sein.