Die Nachricht war in den letzten Tagen kaum zu übersehen: Google Pay, der Bezahldienst von Google ist in Deutschland angekommen. Worüber sich die Berichterstattung leider ausschweigt, sind die Bedingungen, die Google an den Dienst knüpft.
Google schlachtet die gesamte Kaufhistorie aus
Wer Google Pay nutzt, muss zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen von Google noch eigenen AGB und eine gesonderte Datenschutzerklärung abnicken. Was aus dieser Datenschutzerklärung hervorgeht, hat es in sich. Kurz gesagt: Google erfasst, was NutzerInnen wann über Google Pay kaufen, wieviel es kostet, bei wem sie es kaufen, wo sich der Verkäufer befindet und womit KundInnen bezahlt haben. Zitat
Bekämpfen von Betrug und Fehlverhalten – oder einfach Kreditscoring?
Diese Informationen wertet Google offenbar nicht nur aus, um zielgerichtete Werbung zu schalten, sondern auch, um Betrug und Fehlverhalten zu bekämpfen und teilnehmende Händler zu „unterstützen“. Zitat
Was genau mit „unterstützen“ gemeint ist, sagt Google nicht. Vielleicht Hinweise für Händler zur besseren Produktpräsentation? Oder eine dezente Warnung vor Kunden, deren Kreditkarte kürzlich nicht gedeckt war?
Nutzerdaten für die ganze Familie
Informationen aus dem Bezahldienst darf Google mit allem anreichern, was die Firma sonst noch über ihre NutzerInnen weiß und auch Informationen von Dritten zukaufen. Und: Alle Informationen können zwischen sämtlichen Tochterunternehmen von Google ausgetauscht werden. Das sind eine ganze Menge. Zitat
Es bedarf keiner Gedankenakrobatik, um zu sehen, wohin die Reise der Nutzerdaten von Google Pay gehen könnte. Mit diesen Verwertungsrechten könnte der Dienst die Daten für eine globale SCHUFA in Google-Besitz liefern, also für ein Unternehmen, das zahlenden Kunden Auskunft über die Kreditwürdigkeit von Einzelpersonen gibt.
Investiert hat Google in solche Unternehmen schon tüchtig. Zum Beispiel in den multinationalen Finanzdienstleister „Kredit Carma“, der sich auf Credit-Scoring spezialisiert hat. Schon 2014 ist Google Capital – die Investitionsgesellschaft der Google-Familie – mit über 40 Millionen Dollar Risikokapital bei der Firma eingestiegen.
Unklar: Clearing, Transparenz, Kontrolle
Ganz offensichtlich stellen sich hier reichlich Fragen zu Transparenz und Kontrolle: Was genau wertet Google als Fehlverhalten? Welche Faktoren beeinflussen die Kreditwürdigkeit? Was, wenn ich unverschuldet in Misskredit gerate? Zum Beispiel, weil jemand anderes meine Bezahldaten missbraucht?
Wer schon mal versucht hat, einen Fehler bei seinem Schufa-Eintrag zu korrigieren, kann sich vielleicht vorstellen, wie das bei einem multinationalen Konzern wie Google aussehen könnte.
Fazit: Alternativen prüfen
Bei aller Freude darüber, dass Bezahlen per Handy nun auch endlich im Bargeldland Deutschland ankommt: Jeden Gedanken an die eigene Privatsphäre muss man deshalb noch lange nicht über Bord werfen. Wer die Wahl hat, zum Beispiel eine Bezahl-App direkt von der eigenen Bank zu nutzen, ist damit auf jeden Fall besser bedient.