[14.03.2016] Es ist nicht das erste Verfahren, mit dem sich Facebook in Europa herumschlagen muss: 2014 klagten Nutzer um den Österreicher Max Schrems in Wien gegen Facebook, nachdem vorherige Beschwerden bei der Irischen Datenschutzbehörde erfolglos waren. Das Verfahren läuft noch.
Auch der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz ist mehrfach gegen Facebook vorgegangen, unter anderem wegen der Funktion zur Gesichtserkennung. Ebenfalls für Aufsehen sorgte das jüngste Urteil gegen Facebook in Belgien, welches dem Netzwerk die Verwendung eines bestimmten Cookies verbietet.
Nun sind auch dem Bundeskartellamt Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Nutzungsbedingungen von Facebook gekommen. „Es muss untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden“, so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, in der Presseerklärung zu dem Verfahren.
Die Behörde wird nicht nur prüfen, ob das Unternehmen in seinen Nutzungsbedingungen gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, sondern auch, ob es dabei seine marktbeherrschende Position gegenüber den Nutzern missbraucht.