In Berlin können sich seit dieser Woche Bürger und Bürgerinnen informieren lassen, wenn ihre Handynummer von einer Funkzellenabfrage betroffen gewesen ist. Dafür hat die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung ihr Funkzellenabfragen-Transparenz-System (FTS) freigeschaltet. Es wird angemeldete Nutzer in Zukunft per SMS informieren, wenn deren Mobilfunknummer im Rahmen einer Funkzellenabfrage erfasst wurde.
Die Anmeldung im Benachrichtigungssystem läuft unbürokratisch ab: Nutzer geben ihre Handynummer an und erhalten per SMS einen Bestätigungscode, mit dem sie ihre Anmeldung im FTS-Portal abschließen können. Die Anmeldung gilt für 90 Tage. Danach können Nutzer sie erneuern, das Portal erinnert per SMS an diesen Termin.
Erste SMS Mitte 2019 erwartet
Der Berliner Richter Ulf Buermeyer hat das System im Auftrag der Senatsverwaltung für Justiz entwickelt. Wie das Blog Netzpolitik.org und das Magazin Heise online berichten, rechnet Buermeyer frühestens im nächsten Sommer mit ersten SMS-Benachrichtigungen. Eine Benachrichtigung erfolgt erst nach Abschluss des jeweiligen Ermittlungsverfahrens.
Die Benachrichtigungs-SMS wird einen Zugangscode enthalten. Damit werden sich die betroffenen Nutzer weitere Informationen anzeigen lassen können, zum Beispiel Informationen über die rechtliche Grundlage und über Beschwerdemöglichkeiten. Details über die konkreten Ermittlungen soll es allerdings nicht geben, die Nutzer werden nur ein Aktenzeichen sehen.
Aufschlussreiche Verkehrsdaten
Berlin bietet als erstes Bundesland ein solches Transparenzsystem an. Im Jahr 2017 gab es in Berlin 474 Funkzellenabfragen, die 59 Millionen einzelne Datensätze umfassten. In 2.222 Fällen ermittelten Behörden tatsächlich auch die konkreten Personen hinter den Handynummern. Die aufwändigste Abfrage umfasste mehr als 300.000 Nummern und erstreckte sich über zweieinhalb Tage.
Im Rahmen einer Funkzellenabfrage fordern Ermittlungsbehörden bei Mobilfunkanbietern sogenannte Verkehrsdaten an. Darüber erfahren sie, welche Nummern sich in einem bestimmten Zeitraum mit einem Funkmast verbunden haben und welche Nummern miteinander telefoniert oder per SMS kommuniziert haben. Die Daten verraten zudem, welche Nummern über den jeweiligen Funkmast auf mobiles Internet zugegriffen haben.
Bisher nur in Berlin möglich
Datenschützer fordern schon länger, dass der Staat Betroffene von Funkzellenabfragen informieren muss. Bisher war das in keinem Bundesland der Fall.
Wie der grüne Berliner Justizsenator Dirk Behrendt bei der Vorstellung des Portals am Dienstag gesagt hat, betrete Berlin mit dem Informationssystem „bürgerrechtliches Neuland“. Statistisch gesehen sei jede Berlinerin und jeder Berliner im vergangenen Jahr mehrfach in einer Funkzellenabfrage aufgetaucht.