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Funkzellenabfragen „alltägliches Ermittlungsinstrument“

Ein Artikel von , veröffentlicht am 15.05.2018

Das Land Berlin hat Zahlen zu Funkzellenabfragen veröffentlicht und arbeitet an einem Informationsportal für betroffene Bürgerinnen und Bürger. Laut Netzpolitik.org setzt der Staat solche Massenabfragen von Handy-Daten trotz hoher gesetzlicher Schranken routinemäßig ein.

Das Land Berlin hat in einem Bericht Zahlen zu Funkzellenabfragen im Jahr 2017 vorgelegt. Wie das Blog Netzpolitik.org zusammengerechnet hat, gab es insgesamt 474 Abfragen, die 59 Millionen einzelne Datensätze umfassten. In 2.222 Fällen ermittelten Behörden die Inhaberinnen und Inhaber von Handynummern. Die umfangreichste Funkzellenabfrage erstreckte sich über 60 Stunden und umfasste mehr als 300.000 Nummern.

Nachdem die Zahlen in den letzten Jahren gestiegen sind, waren sie in Berlin erstmals rückläufig. Im Jahr 2016 hatte es 474 Abfragen mit 112 Millionen Einzeldaten gegeben

Verkehrsdaten aus Funkzellen

Bei einer Funkzellenabfrage fordern Behörden bei Mobilfunkanbietern wie der Deutschen Telekom oder Vodafone sogenannte Verkehrsdaten an. Sie erfahren, welche Geräte sich in einem definierten Zeitraum mit einem bestimmten Funkmast verbunden und mit wem sie auf welche Art kommuniziert haben.

Konkret umfassen die gelieferten Informationen zum einen, welche Nummern mit welcher Nummern per Telefonverbindung oder per SMS kommuniziert haben. Zum anderen geben sie Auskunft darüber, welche Geräte über den jeweiligen Funkmast auf das mobile Internet zugegriffen haben.

Meist geht es um Eigentumsdelikte

Gründe für die Funkzellenabfragen waren nach Angabe von Netzpolitik.org in den meisten Fällen Eigentumsdelikte wie Einbruch, Diebstahl und Raub, bei mehr als der Hälfte der Abfragen ging es um Diebstahlsfälle.

Der Autor Simon Rebiger merkt kritisch an, dass die gesetzliche Grundlage, die Strafprozessordnung, diese Maßnahme eigentlich nur bei schweren Straftaten mit hoher Bedeutung vorsehe. Trotz dieser Einschränkung sei die Funkzellenabfrage „alltägliches Ermittlungsinstrument, das routinemäßig eingesetzt wird.“

Berlin plant Infoportal

Die Veröffentlichung der Statistik geht auf einen Beschluss des Berliner Abgeordnetenhauses aus dem Jahr 2014 zurück.

Die Informationspraxis hinkt nach Einschätzung von Rebiger bundesweit der gesetzlichen Grundlage hinterher. So müsste der Staat Betroffene über eine Abfrage im Nachhinein informieren, doch Staatsanwaltschaften hielten sich nicht an diese Vorgabe.

Berlin will in den kommenden Wochen unter fza.berlin ein Pilotprojekt für ein Benachrichtungsportal starten. Wenn es in Betrieb ist, sollen Bürgerinnen und Bürger sich informieren können, inwiefern sie Teil von Funkzellenabfragen waren. "Wenn der Staat mit geheimen Maßnahmen überwacht, muss er es wenigstens hinterher offenlegen“ begründet das der Berliner Justizsenator Dirk Behrendt in einem Interview mit Netzpolitik.org.

Geschrieben von

Valie Djordjevic

Valie Djordjevic ist Redakteurin bei mobilsicher.de. Sie arbeitet auch als Dozentin zu den Themen Schreiben, Internet, Urheberrecht. Sie ist Mitbegründerin und Redakteurin von iRights.info, einem Informationsportal zu Recht in der digitalen Welt. Seit sie 1995 selbst eine Modemkarte in ihren PC eingebaut hat, ist sie in verschiedenen Netzprojekten tätig. Bei Mobilsicher interessiert sie sich für iOS, Datenschutz und Trackingdienste.

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