Im Juli dieses Jahres verdonnerte die EU-Kommission den Google-Konzern zu einer Rekordstrafe von vier Milliarden Euro.
Konkret ging es um das Smartphone-Betriebssystem Android und die Google-Apps: Bisher zwang Google den Herstellern von Android-Geräten einen „Alles oder Nichts“-Vertrag auf. Wer seinen Kunden ein Android-Gerät mit vorinstalliertem Google-Play-Store liefern wollte, musste auch Googles Suchmaschine und Googles Browser Chrome vorinstallieren.
Zudem verbot es Google in seinen Lizenzbedingungen, dass Hersteller zusätzlich Geräte mit anderen Betriebssystemen verkaufen, die mit Googles Diensten nicht kompatibel sind. Nicht zuletzt deshalb hatten alternative Betriebssysteme wie LineageOS bisher praktisch keine Chance.
Damit, so urteilte die EU-Kommission im Juli, missbraucht Google seine Marktmacht und behindert den freien Wettbewerb. Google hat zwar Widerspruch gegen das Urteil eingelegt, kommt der EU-Kommission aber dennoch entgegen: Ab 29. Oktober dürfen Hersteller die Google-Apps einzeln lizenzieren und Geräte mit alternativen Betriebssystemen vertreiben.
Das hat allerdings einen Preis: Google hat angekündigt, künftig Geld von den Herstellern zu verlangen, wenn sie Google-Produkte auf ihren Geräten vorinstallieren wollen.