Im Rahmen einer repräsentativen Onlinebefragung an der Uni Wien mit 1.019 österreichischen Facebook-Nutzern wollte der Rechtssoziologe Robert Rothmann herausfinden, inwiefern man bei den Nutzungsbedingungen von Facebook tatsächlich von „informierter Zustimmung“ sprechen kann. Das Ergebnis: Nutzer von Facebook würden bestimmte Datenklauseln mit großer Mehrheit ablehnen, wenn sie die Wahl hätten, den Dienst dann trotzdem zu nutzen.
Unbeliebte Klauseln
Der Wissenschaftler legte den Befragten sieben konkrete Klauseln aus dem Facebook-Regelwerk vor und fragte, ob sie diesen im Einzelfall zustimmen würden. Durchschnittlich knapp 75 Prozent verneinten das bei allen sieben Punkten. Besonders unbeliebt waren unter anderem:
- die Weiterleitung und die Verarbeitung von Daten in den USA (88 Prozent Ablehnung)
- die Nutzung von Name, Profilbild und Inhalten für sogenannte „Social Ads“-Werbeanzeigen (86 Prozent Ablehnung)
- die Verwendung von Nutzerdaten für Produktentwicklung und Studien (75 Prozent Ablehnung)
Den im Vergleich niedrigsten Wert gab es bei der Klarnamenpflicht im Profil, 53 Prozent würden das ablehnen.
Die Studie ist noch nicht offiziell veröffentlicht. Details finden sich jedoch in einer Präsentation zu einem Vortrag, den Robert Rothmann im November 2017 auf einer Datenschutzkonferenz gehalten hat.
Die Erhebung zeigt auch, wie wenig über die Richtlinien bekannt ist, denen Nutzer zustimmen. Auf die Frage „Haben Sie sich gegenüber Facebook damit einverstanden erklärt, dass Ihre Daten gesammelt und verwendet werden können?“ antworteten 37 Prozent mit Ja und 43 Prozent wussten es nicht. 20 Prozent waren der Meinung, dass sie nicht eingewilligt haben – was nicht sein kann, wenn sie über ein aktives Facebook-Profil verfügen.
Informierte Einwilligung als Fiktion
"Die Daten belegen, dass für den durchschnittlichen Verbraucher im Fall von Facebook empirisch gesehen keine informierte Einwilligung vorliegt" meint Rothmann im Gespräch mit der österreichischen Tageszeitung "Der Standard“. Die Einwilligung erweise sich „in der Realität somit als Fiktion." Für internationale IT-Unternehmen seien die Nutzungsbedingungen ein „Einfallstor für die Kommerzialisierung der Privatsphäre“.
Wie zulässig die Datensammlung bei Facebook ist, darüber wird vor Gericht immer wieder gestritten. Spannend wird es in den nächsten Wochen durch die Datenschutzgrundverordnung der EU. Diese ist formal schon in Kraft, wird aber erst ab dem 25. Mai 2018 angewandt. Sie sieht zum einen erweiterte Auskunfts- und Löschrechte für Verbraucher vor, zum anderen schreibt sie sie explizit vor, dass eine Einwilligung informiert und freiwillig zu erfolgen hat. Wie die großen IT-Konzerne wie Facebook und Google diese beiden Bedingungen gewährleisten wollen, ist noch offen.
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