Auslöser für den Wirbel war ein Sicherheitsbericht der Staatsanwaltschaft von Manhattan, New York, der Anfang November erschien. In dem Bericht ging es unter anderem darum, welche Möglichkeiten Behörden haben, beschlagnahmte Mobilgeräte zu entsperren, um sie zu durchsuchen. Darin steht zu lesen:
„For some other types of Android devices, Google can reset the passcodes when served with a search warrant...“
Sinngemäß heißt das: Google kann bei einigen Android-Geräten die Bildschirmsperre zurücksetzen, und zwar per Fernzugriff – und tut das auch, wenn ein Durchsuchungsbefehl vorliegt.
Viele Medien griffen das Thema auf, und berichteten, dass „die meisten“ oder „über 75 Prozent“ der Geräte entsperrt werden können. Adrian Ludwig, Mitarbeiter bei Android Security, hat dazu mittlerweile Stellung bezogen. Laut Ludwig kann Google solche Geräte per Fernzugriff entsperren, die als entsperr-Methode die Mustereingabe nutzen, und eine Android-Version älter als 5.0 (Lollipop) installierst haben. Zudem darf das Gerät nicht verschlüsselt sein.
Einen Generalschlüssel zu jedem Android-Gerät hat Google also keineswegs. Ganz im Gegenteil: Die Bildschirmsperre ist ein effektiver und wichtiger Schutz gegen die meisten unerwünschten Zugriffe auf das Mobilgerät und sollte genutzt werden. Trotzdem hat auch sie Schwachstellen und kann unter bestimmten Umständen – nicht nur von Google – umgangen werden.