ZDF Statement zu unserem Beitrag „ZDF-App verstößt gegen eigene Datenschutzerklärung“

Dieses Schreiben erreichte die mobilsicher-Redaktion als Antwort auf eine Anfrage beim ZDF, die wir im Zuge der Recherche zu unserer Nachricht "ZDF-App verstößt gegen eigene Datenschutzerklärung" machten.

 

24. November 2017

Der Präsenz des ZDF auf Drittplattformen ist ein Abwägungs- und Entscheidungsprozess vorausgegangen, der zu dem Ergebnis führte, dass eine Nutzung dieses Kommunikationsweges erforderlich ist, um in Zeiten zunehmender Digitalisierung auch das Publikum zu erreichen, das nicht mehr die klassischen Fernsehverbreitungswege nutzt.

Dass sich diese Entscheidung in einem Spannungsfeld mit datenschutzrechtlichen Belangen befindet, ist dem ZDF bewusst. Vor diesem Hintergrund sieht es der Sender als seine Aufgabe an, im Zusammenhang mit Social Media-Angeboten transparent zu informieren, im Rahmen seiner eigenen Angebote – sofern vom Nutzer gewünscht – eine Trennung zu gewährleisten und seine Inhalte auch über andere Verbreitungswege zur Verfügung zu stellen.

So soll es den Zuschauern und Nutzern freistehen selbst zu entscheiden, ob sie die Inhalte auf den so genannten Drittplattformen nutzen wollen oder nicht. Derzeit prüft die Fachabteilung mit hoher Priorität, inwieweit die aktuelle App diesen Anforderungen nicht genügt und wie Abhilfe geschaffen werden kann.

Soweit das ZDF drei Verfahren zur Nutzungsmessung verwendet, ist darauf hinzuweisen, dass die einzelnen Verfahren unterschiedlichen Zwecken dienen und insofern auch unterschiedliche, für das ZDF wesentliche Informationen liefern: Mit dem SZMng-Verfahren von INFOnline werden Visits und Page-Impressions der ZDF-Onlineangebote ermittelt, die mit den ebenfalls von INFOnline gemessenen Wettbewerbern in Deutschland in Vergleich gebracht werden können.

Über die Nutzungsmessung in Zusammenarbeit mit Nielsen beziehungsweise der AGF wird die Nutzung der Videos gemessen. Dies geschieht in einem zwischen den wichtigsten deutschen Fernsehsendern abgestimmten Verfahren, sodass eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse gewährleistet wird. Das Analysetool der Firma AT Internet wird wiederum eingesetzt, um den Erfolg einzelner Mediathekselemente in Echtzeit messen zu können, um das Angebot kontinuierlich optimieren zu können.

Die Advertising-ID wird im Rahmen der mobilen Nutzungsmessung verarbeitet. Für diese wird ein sogenannter „unique identifier“ benötigt, um ein valides Messergebnis zu erzielen. Als solches Identifizierungsmerkmal wird – sowohl im Zusammenhang mit der Nutzungsmessung über AT Internet als auch durch unseren Dienstleister INFOnline – die von den Endgeräten übermittelte Advertising-ID benutzt. Zum Ausschluss einer persönlichen Identifizierbarkeit wird diese jedoch gehasht. Nur die anonyme Gerätekennung wird als Messgrundlage herangezogen.

Soweit eine Erfassung anonymisierter Daten nicht gewünscht ist, besteht die Möglichkeit, diese durch das zur Verfügung gestellte Opt Out abzuwählen. Damit entspricht das Verfahren den Vorgaben des Telemediengesetzes, das in § 15 TMG eine pseudonyme Nutzungsmessung zulässt, sofern dem Nutzer eine Widerspruchsmöglichkeit eingeräumt wird. Eine Verwendung der ID zu Werbezwecken, wie der Name suggerieren mag, findet weder durch das ZDF noch durch unsere Dienstleister statt.

Die Implementierung von Crashlytics, das lediglich in einer internen Testversion Verwendung finden sollte, wurde mit dem letzten Update der App zwischenzeitlich wieder rückgängig gemacht.