News vom 01.04.2018

Double-Opt-In beim Kontakte speichern

Ein Artikel von , veröffentlicht am 01.04.2018

Die meisten haben es sicher schon bemerkt: Dies ist ein Aprilscherz!
Nutzer müssen ab dem 25. Mai nachweisen, dass sie die Erlaubnis haben, Kontakte digital zu speichern. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass Nutzerdaten in der Cloud landen, ohne dass die Betroffenen davon wissen.

Wenn am 25. Mai die europäische Datenschutz-Gesetzgebung angewendet wird, müssen nicht nur Unternehmen ihre Datenschutzpolitik anpassen, sondern auch Verbraucher. Eine bisher wenig beachtete Regelung legt fest, dass jede digitale Speicherung von personenbezogenen Daten erlaubnispflichtig ist.

Sobald ein Nutzer eine Adresse oder Telefonnummer auf dem Smartphone speichern möchte, muss er eine nachvollziehbare Erlaubnis des Gespeicherten haben. Diese Erlaubnis muss aufbewahrt und auf Verlangen nachweisbar sein. Der Datenschutzexperte und Rechtsanwalt Karl Solveig meint dazu:

„Praktisch ist eine Double-opt-in-Lösung am sichersten, so wie sie heute schon beim Abonnement von Newslettern üblich ist und verlangt wird.“

Es drohen Geldbußen von bis zu 10.000 Euro auch für Privatleute. Man muss alle seine Adressen bis zum 25.5. rückwirkend klären. Andernfalls muss man sie digital löschen.

Daten landen früher oder später in der Cloud

Der Grund dafür ist, dass viele Apps Kontakte abgreifen und auf die eigenen Server hochladen und abgleichen. Zuletzt ist Facebook damit aufgefallen, dass sie Telefon- und Kontaktdaten gespeichert haben, ohne dass die betroffenen Nutzer das erlaubt haben (wir haben darüber berichtet: Wie Facebook Telefonie- und SMS-Daten protokolliert hat). Auch Whatsapp ist in der Vergangenheit damit aufgefallen, dass sie Telefon- und Kontaktdaten sammeln und auswerten.

In der Regel fragen Apps nach der Berechtigung, die Kontakte hochzuladen. Viele Nutzer erlauben den Zugang zu Kontakten, ohne sich im Klaren darüber zu sein, dass sie die Daten anderer Leute weitergeben. Hierzu erklärt Rechtsanwalt Solveig gegenüber Mobilsicher:

„Die Daten landen eh früher oder später in der Cloud, auch wenn sich die Nutzer darüber nicht bewusst sind. Indem man sich gleich bei der Speicherung die Erlaubnis dazu geben lässt, kann jetzt niemand mehr sagen, er hätte von nichts gewusst,“

Wer weiterhin digital Kontaktdaten verwalten möchte, sollte eine Erlaubnis einholen. Sie sollte mindestens enthalten:

  • eine Erlaubnis zur digitalen Speicherung
  • die Erlaubnis zur Weitergabe an Dritte
  • die Erlaubnis zur Speicherung außerhalb der EU.

Hier gibt es eine Vorlage der Verbraucherzentralen zum Herunterladen.

Unser Tipp: Am sichersten ist es, wenn Sie Kontaktdaten gar nicht mehr auf Ihrem Handy speichern. Es gibt sehr schöne und praktische Adressbücher auf Papier, die wenig Datenschutzprobleme mit sich bringen.

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