News vom 09.12.2017

Bundesnetzagentur: besserer Schutz vor Ping-Anrufen

Ein Artikel von , veröffentlicht am 09.12.2017

Mit einer neuen Maßnahme will die Bundesnetzagentur besser gegen betrügerische „Ping“-Anrufe vorgehen. Vor Anrufe an Nummern mit bestimmten Ländervorwahlen muss ab Mitte Januar 2018 ein deutlicher Kostenhinweis eingespielt werden.

Vor Gespräche in 22 verschiedene Länder wird in Zukunft die Ansage geschaltet, dass es sich um eine Nummer im Ausland handelt, bei der womöglich hohe Verbindungskosten entstehen. Diese Auflage der Bundesnetzagentur müssen Mobilfunkanbieter und Mobilfunknetzbetreiber bis spätestens 15. Januar 2018 umsetzen.

Mit der Maßnahme will die Bundesnetzagentur noch stärker gegen das Betrugsmodell der „Ping-Masche“ vorgehen (mobilsicher.de berichtete). Dabei werden zufällig ausgewählte Personen angeklingelt, in der Hoffnung, dass diese dann aus Neugier zurückrufen.

Da es sich um Spezialnummern im Ausland handelt, können dabei Kosten von mehreren Euro pro Minute entstehen. Oft werden dann Bandansagen abgespielt, in denen beispielsweise von Gewinnspielen oder angeblichen Paketzustellungen die Rede ist. Ziel ist, die Anrufenden möglichst lange in der Leitung zu halten.

Die Bundesnetzagentur nennt auch aktuelle Zahlen zu aufgelaufenen Beschwerden. Von Beginn des Jahres bis Mitte September 2017 waren es 15.000. Diesem Zeitraum folgte ein Beschwerdehoch. Allein im Oktober gingen 30.000 und im November etwa 20.000 Meldungen über Ping-Anrufe ein.

Wird verwechselt: internationale und regionale Vorwahlen

Das Tückische an der Betrugsmasche sei, dass die Ländervorwahlen mitunter regionalen Vorwahlen ähneln. So lasse sich die Vorwahl von Madagaskar (00261) etwa leicht mit der von Koblenz (0261) verwechseln.

Zu den Ländern, die von der Anordnung betroffen sind, zählen vor allem afrikanische Staaten wie Tschad oder die Elfenbeinküste, aber auch vier europäische Länder, darunter Albanien und Mazedonien. In der Liste enthalten ist zudem die Vorwahl 00881, die für Satelliten-Telefonie verwendet wird.

Aus der beobachteten Ländervorwahl lassen sich allerdings nur bedingt Rückschlüsse über die Herkunft der Täter ziehen. Eine angezeigte Nummer könne frei programmiert werden, und die tatsächlichen Täter „müssen rein gar nichts mit der Ländervorwahl zu tun haben“, wie die Polizei Sachsen in einer Betrugswarnung Anfang Oktober erläuterte.

Eine schon länger bestehende Maßnahme der Bundesnetzagentur gegen die Masche ist das Verbot, für bestimmte Rufnummern überhaupt Rechnungen zu erstellen.

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