Ratgeber

Was tun bei Cybermobbing?

Ein Artikel von , veröffentlicht am 14.09.2017

Wer von Cybermobbing betroffen ist, erlebt oft eine große Ohnmacht. Es gibt aber Möglichkeiten, sich zu wehren. Trifft es Kinder und Jugendliche, sind auch Eltern, Mitwissende und vor allem Schulen in der Pflicht, bei Mobbing über digitale Kanäle einzugreifen.

Was tun als Betroffener?

Digitale Kanäle können missbraucht werden, um andere Menschen zu ärgern oder gezielt fertigzumachen. Für Betroffene ist das immer belastend, vor allem aber für Kinder und Jugendliche, die sich oft kaum zu wehren wissen.

Was kann man tun, wenn man als Schülerin oder Schüler von Cybermobbing betroffen ist? Bruno Lux, ehemaliger Leiter der Schulberatungsstelle Niederbayern und jetzt Referent für digitale Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, empfiehlt:

  • Nicht antworten und nicht reagieren
  • Beweise sichern und Screenshots erstellen
  • Die mobbenden Personen blockieren
  • Mit einer erwachsenen Vertrauensperson sprechen (Eltern, Schulleitung, Lehrer)
  • Die Betreiber der Digital-Angebote kontaktieren und die jeweiligen Inhalte entfernen lassen
  • Je nach Schwere des Vorfalls eventuell die Polizei kontaktieren oder anwaltliche Hilfe holen
  • Ruhig bleiben und sich nicht Selbstzweifeln hingeben

Zudem sollte man als Vorsichtsmaßnahme die Privatsphäre-Einstellungen auf den Plattformen überprüfen, so dass nur noch eigene Kontakte selbst hochgeladene Bilder und Beiträge sehen können.

Zuschauer sind in der Pflicht

Zuschauer, die Zeuge von Cybermobbing werden, spielen nach Meinung von Lux eine Schlüsselrolle. Denn sie haben in der Situation die meisten Möglichkeiten, das Geschehen entweder zu befeuern oder auszubremsen. Ihnen empfiehlt er, nicht wegzuschauen, sondern sich ihrerseits an eine Vertrauensperson zu wenden.

Wichtig: Wer Mobbing-Inhalte weiterleitet oder positiv bewertet, wird zum Mittäter – auch wenn er sich selbst vielleicht gar nicht so fühlt.

Was tun als Eltern?

Eltern rät Bruno Lux, die Schuld auf keinen Fall bei dem betroffenen Kind zu suchen, sondern es in seinem Selbstvertrauen zu stärken. Erfahrungsgemäß bringt es wenig, direkt mit den Tätern oder mit deren Eltern zu reden.

Stattdessen sollte man eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Schule suchen und in schwierigeren Fällen zivil- oder strafrechtliche Reaktionen in Erwägung ziehen.

Klare Regeln an Schulen

Schulen rät Bruno Lux unmissverständlich Position für die Opfer zu ergreifen. Sie müssten klar machen, dass niemand das Recht hat, jemand anderem Leid zuzufügen: „Schulen müssen ein breites Verständnis von Gewalt haben. Nicht nur körperliche, sondern auch psychische Gewalt muss als solche anerkannt werden.“

In jedem Fall müssten Schulen konsequent handeln. Sie sollten die Täter konfrontieren und auf eine Einigung zugunsten des Opfers hinwirken. Ist das nicht möglich, bleibt die Option, Ordnungsmaßnahmen oder sogar Strafanzeigen zu prüfen.

Schulen sollten auch klar festlegen, welche Konsequenzen Cybermobbing hat. Dies sollte beispielsweise zu Schuljahresbeginn in Elternbriefen mitgeteilt werden und die Informationen sollten auch auf der Schulhomepage zu finden sein.

Sinnvoll sei es zudem, wenn Schulen eine „Nettiquette“ entwickeln, die den Umgang miteinander in sozialen Netzwerken oder generell im Internet regelt. Dabei sollte das Regelwerk nicht von oben herab festgelegt werden, sondern die Schüler sollten unbedingt mit einbezogen werden.

Strukturen gegen Mobbing schaffen

Aus Erfahrung weiß Lux, dass es ganz unterschiedliche Konzepte gibt, um bereits in einem frühen Stadium gegen Mobbing vorzugehen. Manche Schulen haben ein schulinternes Anti-Mobbing-Team, das im konkreten Fall eine Anlaufstelle sein kann.

Andere stellen jedem neuen Schüler – vor allem in der Eingangsstufe – einen älteren Schüler als Paten zur Seite, so dass Betroffene stets Ansprechpartner auf Augenhöhe haben.

Rechtliches: auch das Gesetz kann manchmal helfen

Wenn die Mobbing-Handlung eine Straftat darstellt, kann und sollte man sich auf dem Rechtsweg wehren. Das betrifft beispielsweise das unautorisierte Teilen oder Verschicken von Bildern. Das Weiterleiten und Veröffentlichen privater Fotos ohne Einwilligung ist in Deutschland verboten.

Generell gilt hier das Recht am eigenen Bild (Paragraf 22 Kunsturhebergesetz), zudem wird seit 2004 eine „Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“ (§201a Strafgesetzbuch (StGB)) auf Antrag strafrechtlich verfolgt.

Bei einer Veröffentlichung im Internet können Betroffene zudem von den Betreibern der Webseite verlangen, dass diese den Inhalt entfernen (Unterlassungsanspruch, Paragraf 1004 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit den Paragrafen 22 folgende des Kunsturhebergesetzes). Dazu können zivilrechtlich Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. Wird also das eigene Bild ungewollt weitergegeben, kann man sich durchaus erfolgreich wehren.

Ansonsten sind mögliche rechtliche Handhabungen: Beleidung, üble Nachrede und Verleumdung (§185, §186 und §187 des StGB), Nachstellung (§238 BGB) bei digitalem Stalking oder Nötigung und Bedrohung (§240 bzw. §241 StGB).

Für die Durchsetzung stehen unterschiedlich starke juristische Mittel zur Verfügung. Dies beginnt bei einer Abmahnung, einer Unterlassungsklage oder einen einstweiligen Verfügung, um die mobbende Person dazu zu bringen, das Verhalten in Zukunft zu ändern und kann bei den schlimmsten Fällen bis zur Strafanzeige gehen.

Bei minderjährigen Opfern muss der Strafantrag durch die Erziehungsberechtigten gestellt werden. Dies setzt voraus, dass die betroffenen Jugendlichen sich ihren Eltern anvertrauen können.

Dienstanbieter kontaktieren und Kontakte blockieren

Zu empfehlen ist auch, auf den digitalen Plattformen selbst aktiv zu werden. Die meisten Dienste bieten Möglichkeiten, sich zu beschweren. Eine Garantie, dass die entspechenden Inhalte wirklich gelöscht werden, gibt es zwar nicht, aber einen Versuch ist es wert.

  • Facebook: Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Kommentare, Gruppen, Profile und viele andere Formate auf Facebook melden können, finden Sie auf auf diesen Hilfe-Seiten von Facebook. Wie Sie Personen blockieren, erklärt Facebook auf dieser Hilfe-Seite.
  • Snapchat: Wie man Nutzer blockiert, erfahren Sie auf dieser Hilfe-Seite von Snapchat. Um einen Snap zu melden, einfach länger darauf drücken.
  • Instagram: Instagram hat eine sehr umfangreiche Übersicht, welche Inhalte man melden kann (Spam, Hass-Konten, minderjährige Kinder u.v.m.). Klicken Sie auf die zutreffende Kategorie, um zur Anleitung zu kommen.
  • Youtube: Eine ausführliche Anleitung, wie Sie Videos, Nutzer, Werbeanzeigen und viele andere Inhalte auf Youtube melden können, finden Sie im Meldecenter von Youtube.
  • Whatsapp: Auf dieser Hilfe-Seite von Whatsapp gibt es eine Anleitung, wie Sie Kontakte blockieren.
  • Telefonnummern blockieren: Sowohl auf Android als auch auf iOS ist es möglich SMS und Anrufe von bestimmten Telefonnummern zu sperren.

Informationen zu Mobbing im Netz

Mittlerweile bieten verschiedene Anlaufstellen Informationen und Hilfe bei Cybermobbing.

  • An direkt Betroffene wendet sich die „Cybermobbing Erste-Hilfe-App“ (Android und iOS) der Initiative Klicksafe, auf der mit Emilia und Tom zwei Jugendliche in kurzen Videosequenzen Ratschläge geben. Sie sollen vor allem dabei helfen, die eigene Ohnmacht zu überwinden.
  • Die "Cyberhelp-App" (Android und iOS) der Stiftung Medien- und Onlinesucht stellt verschiedene Checklisten für direkt Betroffene bereit, aber auch für Mitwissende und Täter. Außerdem wird eine Telefon-, E-Mail und Chat-Beratung angeboten.
  • Die "Nummer gegen Kummer“ bietet eine telefonische und eine E-Mail-Beratung für Kinder und Jugendliche an, parallel auch eine Telefonberatung für Eltern.
  • Auf Juuport beraten Jugendliche ehrenamtlich Gleichaltrige zu Problemen mit und in der Onlinewelt.
  • Eine Anlaufstelle für Lehrkräfte ist der „Digitale Erste-Hilfe-Kasten“ der Seite Handysektor.de, auf der auch Unterrichtsmaterialien zum Thema Cybermobbing zum Download stehen.
  • Auf der Seite des Fortbildungsprogramms "Konflikt-Kultur" steht ein Handbuch zur Prävention und Intervention bei Cybermobbing zum Download bereit.

Einzelne Bundesländer bieten spezielle Weiterbildungsangebote für Lehrkräfte an, wobei die Situation bundesweit nicht einheitlich ist. Im Anti-Mobbing-Projekt von Niederbayern beispielsweise stehen 25 geschulte Lehrkräfte den Schulen für Präventionsmaßnahmen zur Verfügung, die von der dortigen staatlichen Schulberatungsstelle betreut und weitergebildet werden.

In Berlin/Brandenburg gibt es das Projekt „Mobbingfreie Schule“, in dessen Rahmen beispielsweise der „Anti-Mobbing-Koffer“ zum Einsatz kommt. Und in Baden-Württemberg bietet das dortige Landesmedienzentrum verschiedene Unterrichtsmodule und Ratgeber an.

Was Cybermobbing ist, welche Varianten es gibt und wie relevant das Problem ist, erfahren Sie in Teil Eins des Artikels „Cybermobbing: Fakten und Zahlen“.

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