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Ratgeber

Unbekannte Kosten auf der Handyrechnung

Ein Artikel von Vali Djordjevic, veröffentlicht am 14.08.2015

Wenn auf der Handyrechnung plötzlich Kosten auftauchen, von denen man nicht weiß, woher sie kommen, ist guter Rat teuer. Denn nicht selten stecken professionelle Betrüger dahinter. Was kann man gegen solche Forderungen tun? Wie können Nutzer vorbeugen?

Als Beschreibung solcher Abbuchungen steht meist nur ein Anbieter-Name und eine Adresse auf der Rechnung – und die Summe, die abgebucht wird. Abofallen auf dem Smartphone oder auf Tablets mit Mobilfunkvertrag und SIM-Karte sind besonders perfide: Drittanbieter – also Anbieter außer dem eigentlich Mobilfunkanbieter – können die Gebühren direkt über die Handyrechnung einziehen.

Unseriöse Firmen machen das so, dass die Nutzer zunächst nicht merken, dass sie überhaupt ein Abo abgeschlossen haben. Erst bei der nächsten Monatsrechnung fällt ein unbekannter Posten auf.

Wo lauern Kostenfallen?

Kostenfallen verstecken sich oft in den Werbebannern von Apps, etwa bei Spielen. Nutzer können schon dadurch ein Abo abschließen, dass sie ein Werbefenster oder eine Benachrichtigung wegklicken, ohne genau hinzuschauen, was dort steht. Dadurch wird im Hintergrund – vom Nutzer unbemerkt – die Telefonnummer an den Anbieter übertragen. Der nutzt dann die Nummer, um kostenpflichtige Dienste direkt über den Mobilfunkanbieter in Rechnungen zu stellen.

Wie dieses sogenannte Direct Carrier Billing (veraltet auch WAP-Billing) funktioniert, und wie dabei immer wieder getrickst wird, erklären wir im Beitrag Bezahlen per Handyrechnung: Was steckt dahinter?

Fallen lauern auch bei Lockangeboten in Spiele-Apps, bei kostenlosen Probeangeboten für Streaming-Services und vielem mehr. Auch bei der beliebten Messenger-App WhatsApp gibt es Berichte über solche Abofallen. Nutzern wird zum Beispiel angeboten, kostenlos Spiele-Credits zu erhalten. Vor allem Kinder und Jugendliche nehmen solche Angebote gerne wahr, ohne auf Warnungen ihrer Eltern zu achten. Selbst wenn sie eine Bestätigungs-SMS bekommen: Oft sind die Infos, wie man das unerwünschte Abo kündigt, dort nicht enthalten.

Dabei gibt es eindeutige gesetzliche Regelungen zum Verbraucherschutz: Anbieter müssen explizit auf Käufe hinweisen, zum Beispiel durch eine Schaltfläche, auf der unmissverständliche Formulierungen stehen, wie „Jetzt kaufen“ oder „Jetzt bestellen“. Ebenso ist vorgeschrieben, dass die Info, wie das Abo gekündigt werden kann, leicht zugänglich sein muss. Leider halten sich nicht alle Anbieter daran.

Im letzten Jahr haben die Mobilfunk-Netzbetreiber ernsthafte Anstrengungen gemacht, um den Betrug mit Drittanbietern einzudämmen. In unserem Beitrag Drittanbieter-Kosten: Operation sauberer Markt erklären wir die Maßnahmen, und was sie bringen.

Wer gegen solche Kostenfallen vorgehen will, sollte auch wissen, dass Kinder und Jugendliche nicht voll geschäftsfähig sind. Seriöse Anbieter sollten die Zustimmung der Eltern einholen, bevor sie Jugendlichen etwas verkaufen.

Was kann ich tun, wenn ich reingefallen bin?

Das Problem ist: Auch wenn der Vertrag zwischen Nutzer und Anbieter rechtlich nicht gültig ist, das Geld ist erst einmal weg. Leider ist es nicht ganz einfach, aus der Abofalle rauszukommen und sein Geld zurück zu bekommen. Folgende Schritte können hilfreich sein:

  • Erster Ansprechpartner ist der eigene Mobilfunkanbieter. Nutzer sollten sich zunächst an diesen wenden, der Rechnung widersprechen und dort ihr Geld zurückverlangen. Das ist einfacher gesagt als getan. Die Mobilfunkbetreiber verweisen in der Regel auf den Drittanbieter. Rechtlich ist das umstritten, da in der Regel kein Vertrag mit dem Drittanbieter zustande gekommen sein dürfte.
  • Mobilfunkrechnung um den umstrittenen Betrag kürzen – das empfehlen manche Verbraucherschützer und Rechtsanwälte. Dabei geht man allerdings das Risiko ein, dass der Mobilfunkbetreiber den Anschluss sperrt. Normalerweise dürfen die Anbieter das zwar nicht, es geschieht in der Praxis aber trotzdem oft.
  • Abo oder Dienstleistung beim Drittanbieter kündigen: Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass auf der Rechnung der Name und die Adresse der Firma steht. Welche Leistung geliefert wurde, muss dagegen nicht angegeben werden. Am einfachsten ist es deshalb, schriftlich per Einschreiben der Forderung zu widersprechen und hilfsweise die Leistung zu kündigen. Hilfsweise deshalb, damit man nicht im Nachhinein anerkennt, dass ein Vertrag bestand.
  • Beraten lassen: Leider gibt es im Augenblick keine befriedigende Lösung für diese Art Abzocke. Es empfiehlt sich eine persönliche Beratung bei den Verbraucherzentralen oder spezialisierten Rechtsanwälten. Eine Übersicht der Verbraucherzentralen für die einzelnen Bundesländer findet sich bei den weiterführenden Infos am Ende.

Vorbeugen: Was kann ich tun, um mich zu schützen?

Gerade weil es so schwierig ist, sein Geld zurück zu bekommen, sollte man versuchen, gar nicht erst in eine Abofalle zu tappen.

  • Regelmäßig die Rechnung überprüfen: Klingt banal, aber viele tun es nicht: Regelmäßig überprüfen, ob die Posten auf der Handyrechnung ihre Richtigkeit haben. Je länger man wartet, desto höher wird der Schaden.
  • Bestätigungs-SMS und sonstige Meldungen beachten: Hinweise auf dem Smartphone nicht einfach wegklicken, sondern lesen! Vor allem Kinder und Jugendliche darauf hinweisen, welche finanziellen Folgen eine Abofalle hat.
  • Drittanbieter-Sperre einrichten: Damit Drittanbieter nicht direkt über die Mobilfunkrechnung Dienstleistungen abrechnen können, kann man bei seinem Mobilfunkanbieter eine sogenannte Drittanbietersperre aktivieren. Die verschiedenen Gesellschaften haben dabei unterschiedliche Verfahren. Bei Fragen dazu muss man sich an seinen Mobilfunkbetreiber wenden.
Viele Provider bieten inzwischen Drittanbieter-Sperren nur für bestimmte Angebote an. So kann man sich etwa vor gefährlichen Abos schützen, nützliche Dienste aber weiterhin nutzen. Wer welche Optionen bietet, und wie Sie die Sperre bei den einzelnen Anbietern einrichten können, haben wir im Beitrag Abofalle? Drittanbieter-Sperre einrichten für Sie zusammen gestellt.

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