Ratgeber

Mit dem Smartphone im EU-Ausland: Welche Kosten können entstehen?

Ein Artikel von , veröffentlicht am 30.06.2017, bearbeitet am03.07.2019

Telefonieren, Surfen und SMS schicken ist im EU-Ausland seit 2017 nicht mehr teurer als in Deutschland. Es gibt allerdings Ausnahmen. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Roaming ist seit 2017 kostenlos

Wer ins EU-Ausland reist und dort sein Handy zum Telefonieren, Surfen oder SMS schreiben nutzt, braucht dafür seit 2017 keine Extragebühren mehr zahlen. Bis 2017 wurden für das so genannte Roaming - die Nutzung von Mobilfunknetzen im Ausland - Zusatzkosten berechnet.

In allen 28 EU-Ländern sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein dürfen Mobilfunkanbieter inzwischen keine Zusatzgebühren für Handygespräche, SMS und mobiles Surfen mehr erheben. Auch wenn man sich im EU-Ausland aufhält und angerufen wird, ist das kostenlos.

Bestehende Verträge wurden ab 2017 automatisch angepasst – in der Regel mussten Kundinnen und Kunden nicht selbst aktiv werden.

Ziel der EU-Verordnung ist, dass EU-Bürgerinnen und Bürger Mobilfunkdienste in der ganzen EU zu gleichen Bedingungen nutzen können. Allerdings gibt es dabei wichtige Ausnahmen und Einschränkungen.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Ein großer Einwand der Telekommunikationsunternehmen bei den zehnjährigen Verhandlungen um das Roaming-Aus war, dass Nutzer und Nutzerinnen das unterschiedliche Preisniveau in den verschiedenen EU-Ländern unterlaufen könnten.

So könnten Kunden in Deutschland einen günstigen Vertrag in einem EU-Land mit niedrigeren Preisen schließen und diesen dann dauerhaft in Deutschland nutzen. Das wäre aber nicht im Sinne der neuen Verordnung.

Um diesen Missbrauch zu vermeiden, gibt es eine sogenannte Fair-Use-Regelung. Sie soll verhindern, dass ein im Ausland abgeschlossener Vertrag dauerhaft im Inland genutzt wird.

Gebühren nach zwei Monaten im Ausland

Die EU-Verordnung sieht eine „stabile Bindung“ zu einem Land vor. Deshalb ist die kostenfreie Nutzung zeitlich limitiert: Wer sich in einem Zeitraum von vier Monaten mehr als zwei Monate im EU-Ausland aufhält und Mobilfunkdienste nutzt, muss auf Anfrage seines Providers innerhalb von zwei Wochen seinen Wohnort nachweisen.

Die zwei Monate Auslandsaufenthalt müssen nicht am Stück erfolgen, sondern können sich aus mehreren Auslandsaufenthalten innerhalb von vier Monaten zusammensetzen.

Ist das Limit von zwei Monaten überschritten oder es kann kein Wohnort im Inland nachgewiesen werden, so dürfen Mobilfunkanbieter nach einer Mitteilung mit zweiwöchiger Frist zusätzliche Gebühren verlangen.

Diese Gebühren sind gedeckelt. So durften 2017 maximal 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ein Cent pro SMS und zunächst noch 7,70 Euro je GB Datenvolumen verlangt werden. Ab 2018 sank die Höchstgrenze für Datenvolumen auf 6 Euro pro GB, ab 2019 auf 4,50 Euro.

Bis zum 1. Januar 2022 redu­zieren sich die Gebühren für Daten-Roaming dann auf 2,98 Euro pro GB.

Die Gebühren können natürlich auch je nach Anbieter und Vertrag darunter liegen. Wichtig beim Abschluss neuer Verträge ist daher nach wie vor, auf das Kleingedruckte zu achten.

Freie Einheiten fürs EU-Ausland weiterhin möglich

Mobilfunkanbieter dürfen weiterhin Verträge anbieten, die unterschiedlich viele Freiminuten, Frei-SMS oder freies Datenvolumen für EU-Ausland und Inland beinhalten. Auch bei bestehenden alten Verträgen können Freiminuten, SMS und Daten-Guthaben fürs EU-Ausland nach wie vor genutzt werden.

Wer beispielsweise in seinem Vertrag von 60 Freiminuten 30 Minuten im EU-Ausland nutzen darf, kann diese weiterhin nutzen. Hat man seine 30 Freiminuten im EU-Ausland verbraucht, so fallen für jede weitere Minute Gebühren an – allerdings dieselben Gebühren, die auch im Inland anfallen, wenn man seine Freiminuten verbraucht hat.

Kostenlose Verbindungen weiterhin nur im Inland

Auch bei sogenannten Community-Verbindungen gibt es weiterhin Unterschiede zwischen Inland und EU-Ausland. Bei diesen Tarifen können Kunden desselben Anbieters im Inland kostenlos oder günstiger telefonieren.

Diesen Tarif müssen Anbieter nicht auf das EU-Ausland übertragen. Für ein Gespräch, das Sie aus dem Inland durch diesen Tarif kostenlos führen können, müssen Sie in der Regel Gebühren bezahlen, wenn Sie sich im EU-Ausland befinden.

Altverträge mit Roaming-Flat: Details prüfen

Wer einen Tarif mit einer Roaming-Flat hat, sollte nochmals prüfen, welche Länder eingeschlossen sind. Denn die Gebühr für eine Roaming-Flat fällt nur automatisch weg, wenn sie einige oder alle 28 EU-Länder plus Norwegen, Island und Liechtenstein umfasste.

Wenn Sie bislang für Roaming in diesen Ländern zum Beispiel fünf Euro pro Monat bezahlt haben, wird diese Gebühr automatisch von Ihrem Anbieter gestrichen. Sind in ihrer Roaming-Flat aber ein oder mehrere zusätzliche Länder außerhalb der EU enthalten, läuft sie weiter.

In den meisten bestehenden „EU-Roaming-Flats“ ist zum Beispiel die Schweiz miteingeschlossen. In diesem Fall müssen Sie selbst tätig werden und Ihre Flat aktiv kündigen, falls Sie sie nicht mehr brauchen. Meistens lohnt sich so ein Tarif nur noch, wenn Sie oft in die Schweiz reisen.

Nicht jeder profitiert

Grundsätzlich ist die Abschaffung der Roaming-Gebühren sehr verbraucherfreundlich. Doch Telefonate in Länder außerhalb der EU (mit Ausnahme von Norwegen, Island und Liechtenstein) sind so teuer wie zuvor.

Und: Anrufe vom Inland ins Ausland gelten grundsätzlich nicht als Roaming. Eine Minute kann da durchaus mal zwei Euro kosten. Wer also seine Lieben in Portugal aus Deutschland anrufen will, muss mit hohen Kosten rechnen.

Das kann kuriose Folgen haben: Wer mit deutschem Handyvertrag ein Gespräch von Deutschland aus nach Österreich oder Spanien führt, zahlt mehr, als wenn er das gleiche Telefonat aus einem beliebigen anderen EU-Land führt.

Schiff und Flugzeug sind Kostenfallen

Urlauber aufgepasst: Wer zum Beispiel auf einem Kreuzfahrtschiff von Italien aus seine Familie in Deutschland anrufen will und sich dabei mit dem Netz verbindet, das vom Betreiber des Schiffes bereitgestellt wird, muss mit Roaming-Gebühren rechnen. Denn auf Schiffen oder in Flugzeugen gilt die Roaming-Regelung nicht. Die EU-Verordnung gilt nur für Verbindungen in terrestrischen Netzen.

Auch auf Flughäfen, in Seehäfen oder nahe der Küste kann es passieren, dass sich das Handy unbemerkt in das Mobilfunknetz eines Schiffes oder Flugzeugs einloggt. Das kann teuer werden.

Wer sich auf Reisen in solchen Gegenden aufhält, sollte das Roaming auf seinem Handy deaktivieren, bestenfalls schon vor Reiseantritt.

Bei Android gehen Sie zu:

Einstellungen → Netzwerk & Internet (→ ggf. Erweitert) → Mobilfunknetz (oder Mobile Netzwerke) → Roaming ausstellen

Unter iOS gehen Sie zu:

Einstellungen → Mobiles Netz → Datenoptionen  → Roaming ausstellen

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