Ratgeber

Wie viel Google steckt in Android?

Ein Artikel von , veröffentlicht am 24.04.2016, bearbeitet am28.01.2020
Bild: Pixabay

Das Betriebssystem Android und der Google-Konzern gehören zusammen. Google beschreibt Android jedoch als „freie“ Software, bei der jeder den Programmcode nutzen und verändern darf. Wem also gehört Android? Und wer bestimmt, was im Code steht?

Das Betriebssystem Android wurde ursprünglich von einer Gruppe Programmierer*innen um den US-Amerikaner Andy Rubin entwickelt. Er hatte dazu 2003 die Firma Android Inc. gegründet.

Google kaufte das Unternehmen zwei Jahre später. 2007 stellte Google die erste fertige Android-Version vor und veröffentlichte sie unter einer Free-Software-Lizenz. Ganz gibt Google Android aber dennoch nicht aus der Hand.

Wenn Software unter einer Free-Software-Lizenz veröffentlicht wird, darf jede*r den Programm-Code lesen, nutzen und weitergeben. Die Lizenz regelt, was bei der Nutzung erlaubt ist und welche Bedingungen es gibt.

Hinter dieser Art, Software zu veröffentlichen, steckt eine ganze Bewegung. Mehr dazu hier: Open-Source-Software: Zwischen Entwicklung und Philosophie.

Android: Im Kern ein offenes Betriebssystem

Google entschied sich bei Android für das Lizenzmodell Apache 2.0. Dieses ist zwar von der Stiftung Free Software Foundation anerkannt, gilt aber als lax. So kann zwar jede Person und jedes Unternehmen die Software nutzen, verändern und weiterverbreiten.

Es ist aber keine "Copyleft-Lizenz". Das heißt, wer den Programm-Code in Anspruch nimmt und weiterentwickelt, muss diese Weiterentwicklung nicht unbedingt als freie Software veröffentlichen, sondern kann seinen neuen Code geheim halten. Genau das tun Firmen wie Samsung oder Sony, die Geräte herstellen.

Sie nehmen den freien Android-Code, passen ihn für ihre Geräte an, ändern das Design und einige Funktionen und verkaufen das Gerät mit dem vorinstallierten Betriebssystem. Der Code dieser angepassten Android-Versionen bleibt in der Regel unter Verschluss.

Wer entscheidet über neue Funktionen?

Mit der ersten Android-Version 2007 war die Programmierarbeit nicht getan. Seitdem wird Android permanent weiterentwickelt und verbessert, für neue Geräte angepasst, auf neue Sensoren optimiert. Wer entscheidet nun, welche neuen Funktionen kommen und welche nicht?

Google gründete 2007 auch die „Open Handset Alliance“ (OHA). Es handelt sich um ein Konsortium, das aus Telekommunikations-, Marketing-, Hardware- und Softwareunternehmen besteht. Geleitet wird es von Google, auch der Name OHA ist eine Marke von Google.

Die OHA und Google firmieren als die Autor*innen des Programmcodes von Android. Offiziell wird der Code also zum Beispiel in Zusammenarbeit mit den Geräteherstellern erarbeitet.

Insider-Berichten zufolge werden neue Android-Versionen oder Updates aber jeweils von Google-Mitarbeiter*innen intern geschrieben und erst dann veröffentlicht. Inwieweit die Mitglieder der OHA dabei inhaltlich beteiligt sind, ist nicht bekannt.

Das Android Open Source Project (AOSP)

Ist eine neue Version fertig, wird sie auf der Plattform "Android Open Source Project" (AOSP) veröffentlicht. Dann können sich interessierte Programmierer*innen und Unternehmen den Code ansehen, Kommentare und Änderungswünsche einreichen und eigene Beiträge einbringen. Was von diesen Vorschlägen aufgenommen wird und was nicht, entscheiden die sogenannten AOSP-Projektleiter*innen, die in der Regel Mitarbeiter*innen von Google sind.

Was im offiziellen Android-Code steht, darüber haben also in den meisten Fällen Google-Mitarbeiter*innen das letzte Wort – andere Interessierte können aber Vorschläge machen. Wer diesen Programmcode dann nutzt und was er daraus macht, darüber hat Google keine Kontrolle mehr.

Anders als oft dargestellt, kann Google keine Lizenzgebühren von Herstellern wie zum Beispiel Samsung verlangen, damit sie den Code auf ihren Geräten installieren dürfen. Dies verbietet die Lizenz Apache 2.0. Google kann auch keine Bedingungen stellen, wie der Code verändert werden darf.

Ohne Google-Apps läuft nichts

Der Knackpunkt liegt in der Bezeichnung: Wenn Hersteller den Namen Android benutzen wollen, ist es mit der Selbstbestimmung vorbei. Denn der Name und das Logo sind als Marken geschützt und gehören der Google LLC.

Wer ein Mobilgerät verkauft und damit wirbt, dass Android darauf läuft, muss also mit Google ins Geschäft kommen. Deswegen tragen unabhängige Betriebssysteme wie LineageOS das Wort Android nie im Namen.

Noch wichtiger als der Markenname sind jedoch die Google-Apps, allen voran der Google Play-Store. Denn das Android-Betriebssystem entfaltet seinen vollen Nutzen erst, wenn es auf den Play-Store zugreifen kann, über den Nutzer*innen sich mit Apps versorgen können. Auch wichtige Sicherheits-Updates liefert Google über den Play-Store aus.

Den Play-Store und die dazugehörige App, hat Google für sich behalten. Er gehört nicht zum "freien" Teil von Android. Wer den Play-Store oder andere Google-Apps nutzt, greift auf proprietäre Software von Google zu.

Wenn Hersteller Ihre Geräte mit diesen Apps vorinstalliert ausliefern wollen, dann diktiert Google die Bedingungen.

EU-Kommission vs. Google

Es waren diese Bedingungen, die die Kommission der Europäischen Union (EU) am 18. Juli 2018 nach jahrelanger Prüfung zu einem harten Urteil kommen ließen. Sie verhängte eine Rekord-Geldbuße in Höhe von 4,34 Milliarden Euro gegen Google - wegen Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht.

Die Kommission kritisierte unter anderem, dass Google die konzerneigenen Apps rechtswidrig bündelt: Gerätehersteller, die eine Lizenz für den Play-Store von Google haben wollen, mussten mindestens auch die Google-Suche und die Browser-App Chrome vorinstallieren.

Ein weiterer Kritikpunkt: Google versuchte nach Erkenntnissen der EU-Kommission zu verhindern, dass Gerätehersteller andere Android-Versionen unterstützen. Wer mit dem IT-Konzern ins Geschäft kommen wollte, musste per Vertrag zusichern, dass er keine Smartphones mit Android-Betriebssystemen verkauft, die Google nicht lizensiert hat.

Die Kommission hatte dem Mutterunternehmen Google LLC 90 Tage Zeit gegeben, die kritisierten Praktiken abzustellen – mit der Drohung, ansonsten weitere Strafgebühren zu erheben. Dem musste sich Google schließlich beugen und hat seine Vorgaben für die Nutzung von Google-Apps inzwischen deutlich gelockert. So dürfen Unternehmen jetzt auch Geräte mit anderen Android-Versionen verkaufen und die Google-Suche sowie Chrome müssen nicht mehr in jedem Fall vorinstalliert sein.

Dafür hat der Konzern angekündigt, in Zukunft Lizenzgebühren für die Nutzung seiner Apps von den Herstellern zu verlangen. Wie hoch diese Gebühren sind, ist nicht bekannt.

Gegen die Geldbuße hat Google im Oktober 2018 Widerspruch eingelegt.

Google-Apps und Funktionen

Google hat somit dafür gesorgt, dass auf jedem offiziellen Android-Gerät neben dem Google Play-Store noch weitere Google-Apps installiert sind.

Alle Google-Apps nehmen Kontakt zu Google-Servern auf und übertragen Daten von Nutzer*innen. Wie oft und umfangreich das geschieht, ist nicht immer ersichtlich. Neben den klar erkennbaren Google-Apps wie Google Maps oder Gmail gibt es noch solche, von denen viele gar nicht wissen, dass sie zu Google gehören.

Die wichtigsten davon sind:

  • YouTube: Das Videoportal ist eine Google-Tochter.
  • Chrome: Googles eigener Browser.
  • Fotos: Googles Foto-Manager, der Bilder automatisch mit dem Google-Konto synchronisiert.
  • Bei einigen Geräten, mindestens bei denen von Google selbst (Nexus und Pixel), stammen auch die Apps "Kalender", "Kontakte" und "Telefon" von Google.

Weiterhin gibt es zahlreiche Funktionen von Google, die man gar nicht als App wahrnimmt.

Die wichtigsten davon sind:

  • Google Standortdienste: Wenn Sie das GPS einschalten, werden Sie automatisch gefragt, ob Sie die "genauere" Standorterfassung aktivieren wollen. Dahinter verbirgt sich ein Dienst, der den Standort von WLAN- und Mobilfunknetzen in der Umgebung in einer Google-Datenbank abfragt. Es ist anzunehmen, dass Google die Anfragen aufzeichnet und einzelnen Nutzer*innen zuordnen kann.
  • Google-Play-Dienste: Über diese App werden alle anderen Google-Apps verwaltet und koordiniert. Da diese App eine zentrale Rolle bei der Datenübermittlung an Google spielt, widmen wir ihr einen eigenen Artikel.
  • Einige Funktionen sind nur bei einigen Geräten von Google (z.B. Nexus) installiert, etwa die Tastatur-App und der Launcher.

Google-Dienste in Apps von Dritten

Aber auch andere Apps können Google-Dienste einbinden. Die Berechtigungen, die dazu nötig sind, werden bei der Installation nicht angezeigt. Sie können sie aber sehen, wenn Sie die Manifest-Datei ansehen.

Die häufigsten Anwendungen sind:

  • Google Cloud Messaging: Apps, die sogenannte Push-Nachrichten an Ihre Nutzer*innen senden wollen, verwenden dafür fast immer den Dienst von Google. Push-Nachrichten erscheinen direkt auf dem Bildschirm und können andere Apps überlagern. Zum Beispiel ist die Benachrichtigung, dass eine neue Mail eingetroffen ist, eine Push-Nachricht. Der Dienst von Google gilt als besonders akkuschonend. Die Nachrichten laufen dabei über einen Server von Google.
  • Google Maps: Viele Dienste, die ortsbasierte Informationen anbieten, binden Google Maps ein. Zum Beispiel die Banking-App, die gleichzeitig den nächsten Bankautomaten auf der Karte anzeigt. Google erfährt in dem Fall auch, wann und wo Sie nach einem Bankautomaten gesucht haben.
  • Google Analytics: Viele Apps bauen dieses Modul von Google ein und senden damit Daten von Nutzer*innen an Google, um sie dort analysieren zu lassen.
  • Doubleclick: Googles eigenes Werbenetzwerk. Viele Apps blenden darüber Werbung ein.
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Miriam Ruhenstroth

Begleitet mobilsicher.de seit der Gründung – zuerst als freie Autorin, dann als Redakteurin. Seit Januar 2017 leitet sie das Projekt, das 2020 um den AppChecker erweitert wurde. Davor arbeitete sie viele Jahre als freie Technik- und Wissenschaftsjournalistin.

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