Stellt euch mal 600.666 Nilpferde vor. So viele gibt es auf der ganzen Welt nicht mehr. Aber ihr Gewicht, etwa 901.000 Tonnen, wiegt Deutschland in einem normalen Jahr beim gesammelten E-Schrott auf (Zahl aus 2022, Quelle: Stat. Bundesamt).
Wenn wir sagen, beim gesammelten E-Schrott, dann heißt das leider, dass noch mal dieselbe bis doppelte Menge nicht gesammelt wird. Der Schrott landet dann in Wald und Wiesen, für die Entsorgung zahlen wir mit unseren Steuern. Eigentlich müssten das die Hersteller. Zuletzt sind die Sammel-Zahlen sogar etwas gesunken. Höchste Zeit, dass da etwas passiert.
Das Gesetz wird überarbeitet, aber…
Derzeit arbeitet das Umweltministerium an einer neuen Version des Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Fangen wir mit der guten Nachricht an: In der neuen Version soll es leichter werden, Elektroschrott richtig abzugeben. Das hat mit 50 Zentimetern zu tun.
In Zukunft sollen Geräte an der längsten Seite dieses Maß erreichen dürfen, wenn ihr sie im Handel abgeben wollt. Das ist eine Verdoppelung der aktuell geltenden 25 Zentimeter-Grenze. Und eine wichtige Änderung. Denn während Handys normalerweise immer unter 25 Zentimetern messen, liegen viele Laptops, Tablets oder Toaster genau an der Grenze.
Ihr habt von dieser Abgabemöglichkeit noch nie gehört? Da seid ihr nicht die einzigen. Tatsächlich ist das geltende Gesetz, nach dem man Handys und ihre Verwandten im Supermarkt um die Ecke abgeben kann, in der Umsetzung nahezu gescheitert.
Warum die Rücknahme im Handel nicht klappt
Stellt euch vor, ihr geht mit euren ausgemusterten Handys in den Discounter. Es gibt keine Sammelbox oder dergleichen, wo ihr sie einfach abgeben könnt, wie man das von Batterien oder Pfandflaschen kennt. Also fragt ihr an der Kasse. Die Mitarbeitenden wissen nicht recht weiter, auch wenn ihr auf euer gesetzliches Recht pocht. Hinter euch murren die anderen Kund*innen in der Schlange, weil es nicht vorangeht. Wer sowas einmal erlebt habt, probiert es wahrscheinlich nicht nochmal.
Schon das aktuelle Gesetz sieht vor, wir zitieren, dass „die privaten Haushalte durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Kundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln“ über die Abgabemöglichkeit informiert werden müssen. Aber das passiert viel zu selten und die Formulierung „gut sichtbar“ lässt offenbar zu viel Spielraum.
Was könnte der Gesetzgeber jetzt tun?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Aber nach unseren Informationen kontrollieren die Behörden fast nie, ob die Supermärkte ihrer Pflicht nachkommen. Zuständig wären dafür meist die Ordnungsämter – die unterstehen in letzter Instanz den Bundesländern.
Das Gesetz ist aber eins auf Bundesebene. Im föderalen Wirrwarr haben Umwelt und Verbraucher*innen das Nachsehen. Wie kontrolliert wird, das kann die Bundesregierung den Ländern nicht vorschreiben. Die wiederum haben offenbar wenig Interesse, das Bundesgesetz durchzusetzen.
Wie bei der Sache mit den 50 Zentimetern kann die Bundesregierung aber präzisieren, was genau passieren soll. Das betrifft auch die Info-Pflicht. Wenn das Gesetz in der neuen Fassung 2026 gelten wird, seht ihr wahrscheinlich öfter ein grünes Symbol mit Stecker. Das wird dann nämlich verpflichtend – in Größe DIN-A4.
Not-OP statt minimalinvasiv, bitte!
An anderer Stelle ist der Entwurf eine Enttäuschung. Beispiel Ladengröße: Aktuell müssen Supermärkte mit einer Verkaufsfläche unter 800 Quadratmetern nicht zurücknehmen. Diese Regelung klingt vernünftig, wirkt aber in Kombination mit der mangelnden Informationspflicht wie ein Torpedo für das Gesetz.
Denn wer weiß schon genau, welche Verkaufsfläche ein Geschäft hat? Gerade die typischen Discounter haben oft Verkaufsflächen um die 800 Quadratmeter. Wer dann an der Kasse auf sein Recht zur Rückgabe pocht, nur um zu erfahren, dass dieses Geschäft mit 790 Quadratmetern nicht unter das Gesetzt fällt, steht dumm da. Kein Wunder, dass niemand Lust hat, es auszuprobieren.
Dieser Umstand erschwert auch die Kontrolle – denn um die Informationspflicht zu beanstanden, müssen die Ordnungsämter erstmal in Erfahrung bringen, welche Läden unter die Regelung fallen.
Eine einfache Lösung läge darin, dass man diese Größenspielerei sein lässt. Oder jedenfalls deutlich niedrigere Zahlen ansetzt. Mit 100 Quadratmetern wäre der Kiosk um die Ecke immer noch fein raus. Aber Aldi, Lidl und Konsorten hätte man sinnvoll in die Pflicht genommen.
Und wie wäre es mit der Vorgabe, dass es immer Boxen oder andere Sammelbehälter geben muss, statt der Nachfrage an der Kasse? Einige Geschäfte tun das bereits. Und machen den Kund*innen so das Leben leichter.
Andere Läden haben daran kein Interesse, wie ihr Verhalten zeigt. Barbara Metz von der Deutschen Umwelthilfe sagt: „Mit ihrem Abwehrkampf gegen die Rücknahmepflicht verunsichern die Unternehmen Kundinnen und Kunden – auf Kosten von Klima und Umwelt.“ Die Umwelthilfe klagte deswegen gegen Aldi und Lidl, die es ihren Kund*innen besonders schwer machen, ihr Recht wahrzunehmen.
In Fachmedien wird der Entwurf aus dem Ministerium als minimalinvasiv bezeichnet. Dabei bräuchte es an diesem misslungenen System eigentlich eine Notoperation am offenen Herzen.
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