Das beliebte Spiel Pokémon Go gilt als Datenschleuder, was Nutzerdaten betrifft. Deshalb hatten Verbraucherschützer der Spielefirma eine Abmahnung geschickt. Die sagte jetzt zu, ihre Bedingungen zu ändern. Aber erst ab 2017.
Die App Pokémon GO ist schwer in Mode: Mehr als zehn Millionen mal wurde das Spiel bereits installiert. Doch die App ist auch ein geschickter Datensammler. Und: personenbezogene Daten gehen auch an Unternehmen, deren Namen die Nutzer nie erfahren.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat Niantic, den Hersteller der beliebten App Pokémon Go, abgemahnt. Die Nutzungs- und Datenschutz-Bestimmungen enthalten weitreichende und nach deutschem Recht unzulässige Klauseln.