Dieser Artikel wurde vor mehr als einem Jahr veröffentlicht. Die Informationen könnten veraltet sein.
News vom 18.05.2016

WhatsApp muss Deutsch lernen

Ein Artikel von , veröffentlicht am 18.05.2016

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Messenger-Dienstes Whatsapp müssen in Zukunft in deutscher Sprache vorliegen. Das hat nach dem Berliner Landgericht nun auch das Berliner Kammergericht entschieden. Geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzerklärungen müssen bestimmten Regeln folgen, damit sie in Deutschland rechtskräftig sind. Eine dieser Regeln ist: Die Vertragswerke müssen so vorliegen, dass der Vertragspartner sie vor Vertragsschluss zu lesen bekommt und auch verstehen kann.

Dies ist zum Beispiel dann nicht der Fall, wenn das Vertragswerk nicht in der Landessprache verfasst ist. Aber welche Landessprache gilt bei einem Dienst, der im Internet angeboten wird?

WhatsApp, eine Tochterfirma des Facebook-Konzerns, hat ihren Geschäftssitz in Kalifornien, USA. Sie war bislang der Meinung, dass ein englischer Vertragstext angemessen sei. Dagegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) bereits vor zwei Jahren erfolgreich vor dem Berliner Landgericht.

Das Argument: WhatsApp bietet seinen Dienst auf einer auf Deutsch verfassten Webseite an und spricht damit gezielt ein deutschsprachiges Publikum an. Damit muss sich der Anbieter auch an deutsches Recht halten. Das bestätigte nun das Berliner Kammergericht in seinem Urteil vom 8. April.

Der VZBV wertete das Urteil in seiner Pressemeldung als Erfolg. Es ist aber noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil ist zwar keine Revision möglich, WhatsApp kann aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Was eine Datenschutzerklärung ist und welche Regeln sie einhalten muss, erklären wir im Hintergrundtext: Was ist eigentlich Datenschutz?

Die Autorin

E-Mail

m.ruhenstroth@mobilsicher.de

PGP-Key

0x2F021121044527DC

PGP Public Key

Download als .asc

Fingerprint

BC80 45E0 3110 EA00 A880 0827 2F02 1121 0445 27DC

Miriam Ruhenstroth

Begleitet mobilsicher.de seit der Gründung – zuerst als freie Autorin, dann als Redakteurin. Seit Januar 2017 leitet sie das Projekt, das 2020 um den AppChecker erweitert wurde. Davor arbeitete sie viele Jahre als freie Technik- und Wissenschaftsjournalistin.

Weitere Artikel

YouTube-Video 

Apps gecheckt: Podcast-Player (Android)

Die Auswahl an Podcast-Playern ist groß. Manche Apps kommen von großen Firmen, die sich für Ihre Nutzungsdaten interessieren – andere sind schlanke Tools von freien Entwickler*innen, die einfach nur ihren Dienst tun. Wir haben für Sie die Spreu vom Weizen getrennt – und zwei Empfehlungen.

Ansehen
Ratgeber 

Apps des Monats – die Besten im April

Die soziale Isolation im April 2020 zeigt sich in unseren App-Vorstellungen: Es ging vor allem um Corona-Tracing und Video-Chats. Doch ein bisschen Ausgleich muss sein - also raus in den Frühling, mit Apps zum Bestimmen von Blumen und Vogelgesang!

Mehr
Ratgeber 

Simple Search: Suchleiste für alle Suchmaschinen (Android)

Sie haben sich von der Google-Suche verabschiedet, möchten aber auf die Suchleiste auf dem Startbildschirm Ihres Smartphones nicht verzichten? Kein Problem mit Simple Search! In dieses nützliche kleine Werkzeug lässt sich jede Suchmaschine einbauen.

Mehr
Ratgeber 

Wie sicher ist Bezahlen per NFC?

Kontaktloses Bezahlen an der Kasse funktioniert fast überall - per Bankkarte oder per Handy. In manchen Punkten ist eine NFC-App sogar sicherer als eine EC- oder Kreditkarte. In unserem Ratgeber erfahren Sie, worauf Sie beim Bezahlen mit dem Handy achten sollten.

Mehr