Um zur Forschung an der Verlangsamung der Corona-Pandemie beizutragen, hat die Telekom anonymisierte Handydaten mit dem Robert-Koch-Institut geteilt.
Wie die Tageszeitung Tagesspiegel berichtet, sei es anhand dieser Daten möglich, Bewegungsmuster der Bevölkerung zu erkennen. Diese Muster könnten sodann Aufschluss über die Ausbreitungswege des neuartigen Coronavirus geben - eine Voraussetzung, um dem rasanten Anstieg der Neuinfektionen entgegenwirken zu können.
Welche Daten wurden übergeben?
Wie eine Telekom-Sprecherin dem Tagesspiegel mitteilte, handelt es sich um sogenannte Signalisierungsdaten. Sie entstehen, wenn ein Mobiltelefon sich beim nächstgelegenen Mobilfunkmast anmeldet, um telefonieren oder eine SMS senden zu können.
Der Mobilfunkanbieter erfährt hierbei neben dem Zeitpunkt der Anmeldung unter anderem die Handynummer, die der SIM-Karte zugeordnet ist.
Die weitergegebenen Daten stammen von 46 Millionen Mobilfunkkund*innen. Sie setzen sich laut Telekom aus Datensätzen zusammen, die jeweils die kombinierten und anonymisierten Bewegungsdaten von mindestens 30 Nutzer*innen enthalten. So soll eine Rückverfolgbarkeit der Daten zu einzelnen Personen verhindert werden.
Solche Daten werden schon seit längerer Zeit verwertet, beispielsweise zur Stauprognose. Sie eignen sich nicht zum gezielten Verfolgen einzelner Nutzer*innen und entsprechen laut dem Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber der DSGVO. Dem Tagesspiegel sagte Kelber: "Vor allem unter den aktuellen Umständen spricht nichts gegen die Weitergabe dieser Daten zum Zweck des Gesundheitsschutzes."
Wie nützlich sind diese Daten?
Die Genauigkeit der Daten aus der Funkzellenortung hängt von der Dichte der Funkmasten im zu untersuchenden Gebiet ab. Ist die Dichte sehr gering, kann es Abweichungen von bis zu 10 km geben, ist sie hoch, kann sie eine metergenaue Analyse von Bewegungsmustern ermöglichen.
Was die Ausbreitung des Virus in Ballungsgebieten angeht, könnten sich aus den Daten also durchaus interessante Erkenntnisse ergeben. Gerade die aktuellen Daten sollen hierbei auch zeigen, ob Menschen sich an das Gebot der sozialen Distanzierung und Kontaktminimierung halten.
Corona-Tracking bald auch in Deutschland?
Einen wesentlich drastischeren Eingriff in die Grundrechte von Bürger*innen stellt der Einsatz von sogenannten Tracking-Apps dar. Eine App der berüchtigten israelischen Spyware-Firma NSO Group zum Tracking von Corona-Infizierten wird laut Angaben der Firma schon in 12 Ländern getestet, wie das US-amerikanische Nachrichtenportal bloomberg.com berichtet.
Sie soll Menschen ermitteln und warnen, deren Bewegungsdaten eine Begegnung mit corona-infizierten Personen nahelegen. Die Anwendung solcher Software und die dafür notwendige Auswertung individueller Bewegungsdaten dürfte im Geltungsbereich der DSGVO einen Rechtsbruch darstellen. Auf eine Anfrage des Nachrichtenportals netzpolitik.org, ob auch Deutschland einen Einsatz dieser Software plane, reagierte das Gesundheitsministerium bislang nicht.