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News vom 24.04.2016

Verstößt Google gegen EU-Kartellrecht?

Ein Artikel von Miriam Ruhenstroth, veröffentlicht am 24.04.2016

Die EU-Kommission ist der Auffassung, dass Google mit seinem Betriebssystem Android eine marktbeherrschende Stellung innehat und andere Unternehmen unangemessen benachteiligt. Google kann nun zu den Vorwürfen Stellung nehmen.

[24.04.2016] Die EU-Kommission hatte das Verfahren gegen Google bereits im April 2015 eingeleitet. Seitdem untersucht sie, ob das Unternehmen mithilfe seines Betriebssystems für Mobilgeräte, Android, Wettbewerber aus der Mobilfunkbranche verdrängt.

Vergangenen Mittwoch kam die Kommission zu einem vorläufigen Ergebnis: Sie ist der Auffassung, dass Verstöße gegen das EU-Kartellrecht vorliegen. Dies teilte sie Google und dem Mutterkonzern Alphabet mit. Als wichtigste Gründe nennt die Kommission, dass Google:

  • von Geräteherstellern verlangt, die Google-Suche und den Browser Google Chrome vorzuinstallieren und die Google-Suche auf ihren Geräten als Standardsuchdienst festzulegen, damit die Hersteller  bestimmte geschützte Google-Apps verwenden dürfen;
  • Hersteller daran zu hindern, Smartphones mit konkurrierenden Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen, zu verkaufen;
  • Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen finanzielle Anreize dafür bietet, dass sie ausschließlich die Google-Suche auf ihren Geräten vorinstallieren.

Google hat nun Gelegenheit, sich gegen die Vorwürfe zu verteidigen. Falls die EU-Wettbewerbshüter ihre Auffassung beibehalten, droht Google ein hohes Bußgeld.

Google hat bereits zu den Vorwürfen Stellung genommen. Die Firma argumentiert, dass niemand gezwungen sei, seine Bedingungen zu akzeptieren, um Android zu nutzen. Es ist allerdings umstritten, wer die Kontrolle über das Betriebssystem hat und bestimmen kann, was im Programmcode steht, und wer Android zu welchen Bedingungen nutzen darf.

In unserem Hintergrundtext Wie viel Google steckt in Android erklären wir, wie die Firma und das Betriebssystem zusammenhängen.

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