Aktuell warnt die Polizei Sachsen auf Facebook vor betrügerischen Anrufen, bei denen die Vorwahl eines afrikanisches Landes angezeigt wird. Hierbei könne es sich um einen automatisiert durchgeführten „Ping“-Betrugsversuch handeln.
Dabei wird jeweils nur so kurz angeklingelt, dass Betroffene möglichst wenig Chancen haben, das Gespräch anzunehmen. Das Kalkül ist, dass diese dann ihrerseits die unbekannte Nummer wählen, weil sie wissen wollen, wer angerufen hat. Die Masche ist nicht neu, tritt aber offenbar derzeit wieder vermehrt auf.
Anruf ignorieren oder Nummer recherchieren
Die Polizei gibt verschiedene Verhaltens-Tipps: Sie empfiehlt, den Anruf zu ignorieren und keinesfalls zurückzurufen. Wenn man unsicher ist, ob es nicht doch ein echter Anruf war, könne man im Internet nach der Nummer suchen. Gehört sie zu einer Betrugskampagne, finde man dann oft Hinweise dazu. Im Fall der Fälle sollte man die Nummer blockieren.
Hat man einen möglicherweise betrügerischen Anrufer zurückgerufen, empfiehlt die Polizei, die Rechnungsstellung abzuwarten, dann gegebenenfalls den Anbieter zu kontaktieren und gegen die Rechnung Widerspruch einzulegen. Wenn es tatsächlich zu einem „Vermögensschaden“ kommt, solle man Anzeige erstatten. Zudem sei es sinnvoll, verdächtige Nummer bei der Bundesnetzagentur zu melden.
Die Betrugsversuche werden in der Regel automatisiert durch Computerprogramme durchgeführt. In größeren Kampagnen rufen diese möglichst viele Nummern an, um dann über die Rückrufe Einnahmen zu generieren. Die Telefonnummern kommen entweder von Adresshändlern oder sie werden per Zufallsprinzip erzeugt und angewählt.
Vorwahl nur bedingt aussagekräftig
Die Polizei Sachsen berichtet über einen Anruf mit einer tunesischen Vorwahl, der in der Behörde einging, in Kommentaren werden aber auch Anrufe mit Vorwahlen aus Tansania, Benin oder Burundi erwähnt.
Allerdings lässt sich aus der angezeigten Vorwahl keine verlässliche Aussage über die Herkunft der Betrüger treffen: „Die Nummer sagt leider nichts über die Herkunft des Anrufers aus. Die Anzeigenummer kann frei programmiert werden“, so die Polizei Sachsen. Die tatsächlichen Täter „müssen rein gar nichts mit der Ländervorwahl zu tun haben.“
Ping-Anrufe sind eine schon länger bekannte Betrugsmasche, die der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahr 2014 für Betrug im Sinne des Strafgerichtsgesetzbuches erklärt hat.
- Ein Überblick über verschiedenste Betrugsmodelle bei Mobiltelefonen finden Sie in unserem Themenpaket „Diese Tricks und Maschen sollten Sie kennen“.
- Bei einem besonders dreisten Telefonie-Trick sollen Angerufene dazu gebracht werden, „Ja“ zu sagen oder Zahlen auszusprechen. Die aufgenommenen Sprachschnippsel werden dann missbraucht.