News vom 29.07.2021

Studie: App-Anbieter informieren nicht vollständig

Ein Artikel von , veröffentlicht am 29.07.2021

Die heute veröffentlichte Untersuchung zu mobilen Apps des Bundeskartellamtes bestätigt, was wir schon lange vermuten: Die Datenschutzerklärungen der meisten App-Anbieter sind nicht vollständig. Bei der Untersuchung kamen auch Ergebnisse unseres AppCheckers zum Einsatz.

„Ich habe die Datenschutzerklärung gelesen“ – dieses Häkchen hat wahrscheinlich jede*r schon einmal gesetzt, ohne einen Blick auf das ungeliebte Dokument geworfen zu haben. Doch selbst wer sich die Mühe macht, wird offenbar enttäuscht: Denn die meisten Datenschutzerklärungen von App-Anbietern informieren nur unvollständig über den tatsächlichen Datenfluss.

Das ist das Ergebnis der aktuellen Sektoruntersuchung des Bundeskartellamtes, die heute veröffentlicht wurde. In der Untersuchung hat das Bundeskartellamt unter anderem 32 der populärsten Apps aus Googles Play-Store unter die Lupe genommen.

Dabei wurden die Datenschutzerklärungen der ausgewählten Apps analysiert und mit dem tatsächlich beobachteten Datensendeverhalten der Apps verglichen. Ein Ergebnis: 15 der untersuchten Apps nannten in ihrer Datenschutzerklärung noch nicht mal die Hälfte der Drittanbieter, zu denen die App im Betrieb tatsächlich Kontakt aufnahm.

Die schwammige Formulierung „Geschäftspartner“ oder „Werbeanbieter“ ließen die Jurist*innen vom Bundeskartellamt dabei nicht gelten. Nach ihrer Einschätzung sind die Informationspflichten nur dann erfüllt, wenn alle Unternehmen, die personenbezogene Daten erhalten, namentlich genannt werden. Und zu diesen Daten zählt auch die IP-Adresse, welche bei jeder Internetverbindung übertragen wird.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, findet zu den ernüchternden Ergebnissen der Untersuchung deutliche Worte: „Wir haben festgestellt, dass es in zahlreichen Fällen gravierende Defizite beim Datenschutz gibt“, so der Präsident in der begleitenden Pressemitteilung des Bundeskartellamtes und weiter: „App-Publisher, App-Stores und Betriebssystem-Betreiber sind gefordert, zu mehr Rechtskonformität und Verbraucherfreundlichkeit bei der Nutzung von mobilen Apps beizutragen“.

Die vollständige Untersuchung, in der auch noch zahlreiche weitere Aspekte analysiert wurden, finden Sie hier.

Die Autorin

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Miriam Ruhenstroth

begleitet mobilsicher.de seit der Gründung – zuerst als freie Autorin, dann als Redakteurin. Seit Januar 2017 leitet sie das Projekt, das 2020 um den AppChecker erweitert wurde. Davor arbeitete sie viele Jahre als freie Technik- und Wissenschaftsjournalistin.

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