Der Fall ist einmalig: Die für Regulierungsfragen im Telekommunikationsbereich verantwortliche Bundesnetzagentur verbietet ein Kinderspielzeug. Während sich die Behörde ansonsten etwa mit der Versteigerung von Funkfrequenzen und dem Breitbandausbau beschäftigt, kümmerte sie sich erstmals um eine Kinderpuppe.
Das Spielzeug solle laut Werbung für die Kinder „wie eine richtige Freundin sein“, bewarb das Unternehmen Vivid seine Puppe Cayla. Sie spricht und kann Fragen beantworten. Dazu besitzt sie ein Mikrofon und Funkmodul.
Beides enthalten Abhörvorrichtungen auch. Werden solche Anlagen als harmlose Gegenstände getarnt, sind sie verboten. Das betrifft sowohl deren Herstellung als auch Einfuhr und Vertrieb.
Die auch für Funkanlagen zuständige Bundesnetzagentur fordert deshalb Eltern dazu auf, die Puppe über eine Abfallwirtschaftsstation zu entsorgen und darüber einen Nachweis vorzulegen. Das dafür benötigte Formular kann von der Webseite der Behörde heruntergeladen werden.
Cayla funkt über eine Bluetooth-Verbindung die aufgenommene Sprache an eine App auf dem Smartphone, welche diese Daten an Server des Herstellers sendet. Dort wird die Spracheingabe analysiert, eine Antwort erzeugt und an die Puppe zurückübertragen.
Der Bundesverband des Spielwareneinzelhandels wählte Cayla 2014 in die „TOP 10 Spielzeuge des Jahres“. Doch bei Verbraucherschützern war Cayla wegen Sicherheitslücken und Datenschutzproblemen schon länger umstritten. Die Untersuchung eines Jurastudenten der Universität des Saarlandes brachte nun das Verbotsverfahren ins Rollen.
Cayla ist nicht das erste Spielzeug dieser Art: Vor einigen Jahren sorgte eine Barbiepuppe mit ähnlichen Fähigkeiten für Kritik von Datenschützern.
Wie Bluetooth funkt, erläutern wir im Artikel „Bluetooth: Praktische Technologie mit Tücken“. Unser Text „So nutzen Sie Bluetooth“ hilft bei der Wahl der richtigen Einstellungen.