Ab heute müssen Kundinnen und Kunden ihren Ausweis vorlgen, um eine neue Prepaid-Karte freischalten zu lassen. Die Bundesregierung hatte diese Änderung im Zuge des „Gesetzes zum besseren Informationsaustausch bei der Bekämpfung des internationalen Terrorismus“ vor einem Jahr beschlossen.
Zum 1. Juli 2017 muss sie nun von den Anbietern umgesetzt werden. Eine Kartenregistrierung auf Fantasienamen oder Ähnliches ist damit nicht mehr möglich. Viele Anbieter hatten die Vorgabe allerdings schon vorher umgesetzt.
Hintergrund dieser Maßnahme waren die, bei den Attentätern von Paris und Brüssel gefundenen, SIM-Karten. Sie sollen aus einer großen Charge von 200.000 Karten stammen, die der IS in Ungarn auf den Namen eines Toten kaufte.
Die Untersuchungen im Anschluss an die Anschläge ergaben, dass IS-Terroristen eine Prepaid-Karte teilweise nur für einziges Telefonat verwendeten, um eine Überwachung der Kommunikation und die Nachvollziehbarkeit der Kontaktpersonen zu erschweren. Dem will das neue Gesetz mit den verschärften Regeln begegnen.
Dazu wurde unter anderem §111 Telekommunikationsgesetz (TKG), angepasst. Dienstanbieter sind nun verpflichtet, für im Voraus bezahlte Mobilfunkdienste die Daten von Anschlussinhabern nicht nur zu erfassen und zu speichern, sondern auch durch Vorlage eines Ausweises zu überprüfen.
Betroffen sind jedoch nur neue SIM-Karten. Wurde die Karte bereits aktiviert, findet keine rückwirkende Überprüfung statt.
Großer Aufwand, wenig Nutzen
Noch ist aber nicht gänzlich klar, wie die Überprüfung durchgeführt werden soll: Beim Kauf im Laden ist das einfach. Im Online-Handel werden nun vermutlich Methoden wie das PostIdent-Verfahren notwendig werden.
Ob diese Regelung wirklich Auswirkungen auf den Terrorismus hat, wird indes bezweifelt. Kritiker gehen davon aus, dass ein Markt für gebrauchte SIM-Karten entstehen wird. Außerdem greifen auch Terroristen verstärkt auf Verschlüsselung zurück.
Wie Personen über eindeutige Kennungen von SIM-Karten identifiziert werden können, erklärt unser Artikel IMEI und SIM – was hat das mit Sicherheit zu tun?