News vom 26.10.2016

Neue Bedingungen für die Pokémon-Jagd

Ein Artikel von , veröffentlicht am 26.10.2016

Das beliebte Spiel Pokémon Go gilt als Datenschleuder, was Nutzerdaten betrifft. Deshalb hatten Verbraucherschützer der Spielefirma eine Abmahnung geschickt. Die sagte jetzt zu, ihre Bedingungen zu ändern. Aber erst ab 2017.

Pokémon Go schreibt Geschichte: Scharenweise rennen Kinder und Jugendliche durch die Gegend, um Fantasiewesen zu jagen. Einige stellen sich sogar nachts den Wecker, weil in den frühen Stunden des Tages angeblich seltene Pokémon auftauchen. So verhalf das Spiel manchem Jugendlichen zu ungewohnt viel Bewegung.

Doch Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der Software-Firma Niantic, die das Spiel herausgibt, haben es in sich: 15 Klauseln verstoßen gegen deutsche Gesetze, ermittelte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Unter anderem gäben Nutzer personenbezogene Daten von sich preis, lautet einer der Vorwürfe. Spieler müssen sich vor der Nutzung beim Entwickler Niantic anmelden und dabei unter anderem Namen und E-Mail-Adresse angeben.

Darüber hinaus müssen sie auf ihren Smartphones Standortabfragen durch Niantic zulassen. Das Unternehmen behielt sich auch vor, nach eigenem Ermessen personenbezogene Daten an private Dritte weiter zu geben.

Sollten Anwender etwas gegen Niantec unternehmen wollen, müssten sie sich mit der Gesetzeslage im US-Bundesstaat Kalifornien auseinandersetzen, wo die Firma hat ihren Geschäftssitz hat.

Diese Bedingungen gehen stark zulasten der Nutzer, das geht den Verbraucherschützern zu weit: Der Verband forderte Mitte Juli eine Unterlassungserklärung von Niantic.

Nun habe die Firma in allen beanstandeten Punkten eine Unterlassungserklärung abgegeben, meldete der vzbv. Niantic hätte sich bereit erklärt, die Nutzungs- und Datenschutzbedingungen bis Ende des Jahres zu überarbeiten.

Damit können Spielerinnen und Spieler ab 2017 rechtskonforme Nutzungs- und Datenschutzbedingungen erwarten, hofft der vzbv. Während der Umstellungsfrist darf sich Niantic nicht mehr auf die beanstandeten Klauseln berufen.

Trotzdem dürften auch danach auf dem Smartphone erfasste Nutzungsdaten sowie Standortinformationen an Niantic übermittelt werden. Anwender sollten generell damit rechnen, dass bei einer kostenlosen Nutzung von Apps die Unternehmen versuchen, aus den Nutzerdaten Umsätze zu generieren.

Eine Analyse der gesammelten Daten und ihrer Weitergabe haben wir im Artikel Pokémon GO: Tipps zu Sicherheit und Datenschutz vorgenommen.

Über das Vorgehen des vzbv gegen Niantic haben wir berichtet: Abmahnung gegen Pokémon GO.

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