Immer wieder haben wir an dieser Stelle über das Ringen von Datenschutzbehörden mit dem Facebook-Konzern berichtet. Vor allem ging es um eine Frage: darf der Konzern die Daten von Facebook und der Firmentochter WhatsApp abgleichen und so beispielsweise herausfinden, dass es sich bei Facebook-Nutzer X und WhatsApp-Nutzer Y um die gleiche Person handelt?
Eigentlich war der Fall klar: der für Facebook in Deutschland zuständige Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte dem Konzern den Datenabgleich verboten. Beim Versuch, gegen das Verbot gerichtlich vorzugehen, ist Facebook immer wieder gescheitert, im März 2018 beispielsweise vor dem Hamburger Oberverwaltungsgericht.
Die DSGVO und der Datenschutz
Wir bei mobilsicher.de gingen wie viele andere Beobachter davon aus, dass die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) den problematischen Umgang von IT-Konzernen mit Nutzerdaten wirksam einschränkt. Die Verordnung war schon seit zwei Jahren formal in Kraft getreten, erst seit wenigen Tagen ist sie jedoch scharf gestellt. Seit dem 25. Mai können Behörden Verstöße gegen die DSGVO mit erheblichen Bußgeldern ahnden.
Facebook hat sich trotz DSGVO in den Tagen auf eine Art verhalten, die wir ziemlich dreist finden. Nicht in der Datenschutzerklärung, sondern in einer Liste mit FAQs (den am häufigsten gestellten Fragen) unter der Kategorie „Sicherheit und Datenschutz“ machen sie klar: Ja, das Unternehmen führt persönliche Daten von WhatsApp und Facebook zusammen, darunter auch eine besonders private Information, die Telefonnummer.
WhatsApp: ein Datenabgleich findet statt
Unter der Überschrift „So arbeiten wir mit den Facebook-Unternehmen zusammen“ schreibt WhatsApp:
"Derzeit teilt WhatsApp nur wenige Informationskategorien mit den Facebook-Unternehmen. Dazu gehören die Telefonnummer, die du bei der Registrierung für WhatsApp verifiziert hast, einige Geräteinformationen (Gerätekennung, Betriebssystemversion, App-Version, Plattforminformation, Ländervorwahl der Mobilnummer, Netzwerkcode sowie Markierungen, die es erlauben, deine Zustimmung zu Aktualisierungen und Steuerungsoptionen nachzuverfolgen) und einige deiner Nutzungsinformationen (wann du WhatsApp zum letzten Mal genutzt hast, wann du deinen Account registriert hast, sowie die Art und Häufigkeit deiner Nutzung von Features)."
Facebook als „Diensteanbieter“
Der Zweck dieses Abgleichs sei, dass „Services bereitgestellt werden können, die der Verbesserung von WhatsApp und der Weiterentwicklung unseres Unternehmens dienen.“
WhatsApp versucht hier, Facebook als „Diensteanbieter“ darzustellen, der WhatsApp durch das Bereitstellen von Technologie, Infrastruktur oder Wissen unterstütze und so dabei helfe, WhatsApp bereitstellen und verbessern zu können. Konkret könne der Abgleich von Telefonnummern beispielsweise dabei helfen, zu erkennen inwiefern WhatsApp-Nutzer auch Nutzer andere Facebook-Dienste sind.
Einziger Ausweg: WhatsApp nicht nutzen
Wer mit der Datenweitergabe nicht einverstanden ist, so WhatsApp, habe die Möglichkeit, den Messenger schlicht nicht zu nutzen.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar findet das Verhalten von Facebook empörend und hält es für rechtlich nicht zulässig, wie er gegenüber dem IT-Magazin Golem sagte. Er empfiehlt, dass Nutzer von der Möglichkeit Gebrauch machen, der Datenweitergabe an Facebook zu widersprechen. Dafür stellt WhatsApp eine Anleitung bereit.
Widerspruch mit unklarer Erfolgsaussicht
Ein Widerspruch ist per E-Mail möglich. WhatsApp fordert allerdings rechtliche Erörterungen ein, die juristische Laien abschrecken dürften. So soll man beispielsweise erläutern, welche Rechte und Freiheiten die Datenverarbeitung warum beeinträchtigt und man soll Informationen mitschicken, die das belegen können. Über die Erfolgsaussichten eines solchen Widerspruchs ist noch nichts bekannt.
Es wird spannend
Klar ist: das Ringen zwischen Datenschutzinteressen und IT-Konzernen ist mit der Datenschutz-Grundverordnung in eine neue Runde gegangen. Am Ende werden europäische Gerichte entscheiden, wie strikt die Verordnung in der Praxis ausgelegt wird.
Der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems hat mit seiner Organisation noyb (für: „None of your Business“) in verschiedenen europäischen Ländern Beschwerde gegen vier IT-Unternehmen und ihre Praxis der „Zwangszustimmung“ eingereicht, darunter auch gegen WhatsApp.
Wie viele unterschiedliche Instanzen der Streit durchlaufen wird und wann es eine endgültige Entscheidung geben wird, können wir nicht sagen. Aber klar ist: über die Diskussion um den Datenabgleich zwischen WhatsApp und Facebook werden Sie an dieser Stelle noch öfters lesen.