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News vom 13.11.2019

Retina-X muss seine Spionage-Apps überarbeiten

Ein Artikel von , veröffentlicht am 13.11.2019

Die US-amerikanische Softwarefirma Retina-X darf ihre Spionage-Apps in der aktuellen Form nicht mehr anbieten. Der erste behördliche Eingriff dieser Art wird jedoch wenig gegen die weitere Ausbreitung von Überwachungssoftware ausrichten. Auch in Deutschland gibt es legale Einsatzmöglichkeiten.

Wie das Nachrichtenportal netzpolitik.org berichtet, hat die US-amerikanische Handelsaufsicht erstmals einen Hersteller von Spionage-Software zu einer Überarbeitung seiner Apps verpflichtet. Dabei handelt es sich um Apps, die der Hersteller Retina-X aufgrund von Sicherheitslücken im März 2018 vom Markt genommen hatte. Diese waren durch erfolgreiche Hacks aufgefallen.

Bei den Angriffen gerieten Millionen Gigabytes sensibler Überwachungsdaten in die Hände von Dritten. Darunter waren auch Daten von Kindern, die von ihren Eltern überwacht wurden. In den USA stehen online gewonnene Daten von Kindern und Jugendlichen unter besonderem Schutz. Das ermöglichte der US-amerikanischen Verbraucherschutzbehörde (Federal Trade Commission) ein Vorgehen gegen Retina-X.

Wenig Handhabe für staatliche Behörden

Weltweit haben nur wenige Staaten Datenschutzgesetze. In den USA wie auch in Deutschland ist die Überwachung der eigenen Kinder oder von Angestellten mithilfe von Apps legitim, solange diese zustimmen. Die Software kann also offiziell für diese Zwecke vermarktet, in der Praxis aber anders verwendet werden.

So bleibt den Aufsichtsbehörden momentan keine andere Wahl, als die Hersteller zu „Nachbesserungen“ zu verpflichten. Im Fall von Retina-X bedeutet dies unter anderem, dass sie keine Apps mehr bewerben und verkaufen dürfen, deren Installation einen Jailbreak des betroffenen Gerätes voraussetzt.

Mehr zum Thema gibt es in unserem Beitrag Rooten und Jailbreak: Was steckt dahinter?

Einschränkungen nur auf dem Papier wirksam

Die Apps von Retina-X dürfen zudem nicht mehr mit Hinweisen ausgeliefert werden, wie der Spion das  App-Icon vom Handybildschirm der überwachten Person ausblenden kann. Das Verstecken des Icons bleibt aber trotzdem möglich und für die Überwachung von Kindern weiterhin legal. Die Hersteller der Spionage-Apps können sich somit leicht aus der Verantwortung ziehen.

Ob es sich  bei einem relevanten Prozentsatz der Käufer*innen tatsächlich um besorgte Eltern handelt, darf bezweifelt werden - und es lässt sich vor allem nicht kontrollieren. Laut einer Recherche des Magazins Motherboard nutzten im Jahr 2017 mehr als 1000 Deutsche die App Flexyspy - unter anderem zur illegalen Überwachung ihrer Partner*innen.

Wie Sie sich vor Spyware schützen können, erfahren Sie in unserem Beitrag Spionage-Apps: Schutz vor Überwachung ist möglich

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