Der US-Konzern Facebook hatte den damals schon beliebten Messenger-Dienst WhatsApp 2014 übernommen. Bei der Anmeldung der Übernahme hatte Facebook bei der EU-Fusionsüberprüfung versichert, dass es nicht zuverlässig möglich sein werde, einen automatischen Datenabgleich zwischen den Benutzerkonten von WhatsApp- und Facebook-Nutzern einzurichten.
Diese Behauptung führte der Konzern 2016 ad absurdum, als er ankündigte, genau das in Zukunft zu tun. Der Datenaustausch ist zwar zwischenzeitlich in Deutschland ausgesetzt, scheint prinzipiell aber sehr wohl möglich zu sein.
Die EU-Kommission sieht sich daher getäuscht. Die Entscheidung sei „eine deutliche Botschaft an Unternehmen“, dass sie die Vorschriften der EU-Fusionskontrolle einhalten müssten, sagte EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager am Donnerstag.
Der US-Konzern akzeptierte die Strafe und erklärte, die gemachten Fehler seien „keine Absicht“ gewesen.