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News vom 25.05.2018

DSGVO: Heute wird die Datenschutz-Grundverordnung scharf gestellt

Ein Artikel von Miriam Ruhenstroth, veröffentlicht am 25.05.2018

Sicher sind Ihnen in diesen Tagen auch einige Mails mit Betreff „DSGVO“ in die Mailbox geflattert. Der Grund: Ab heute können Verstöße gegen die Datenschutzregeln mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Wir erklären, was wir jetzt von App-Anbietern erwarten, was noch unklar ist und wo es schon Ärger gibt.

Heute ist es soweit: Mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, ist es jetzt ernst. Dutzende Benachrichtigungen über neue, angepasste Datenschutzerklärungen gehen derzeit bei Nutzerinnen und Nutzern ein und zeigen: Die DSGVO betrifft so gut wie jeden.

App-Tests erst wieder im Juni

Auch wir bei mobilsicher.de haben die teilweise hektische Aktivität kurz vor diesem Datum bemerkt: Apps, die wir in den letzten Wochen testeten, änderten sich praktisch täglich - vor allem beim Datensendeverhalten. Wir haben uns daher entschlossen, die App-Tests im Mai zu pausieren und erst im Juni wieder aufzunehmen, wenn die große Anpassungswelle vorbei ist.

Dann erwarten wir, dass App-Anbieter sich zumindest rudimentär an die Bestimmungen halten - was momentan leider nicht der Fall ist. So hoffen wir, zu jeder App eine verständliche Datenschutzerklärung zu finden, die zumindest einigermaßen das abbildet, was wir in unseren Tests beobachten können. Außerdem erwarten wir, das Apps ab jetzt konsequent die Einwilligung der Nutzerinnen und Nutzer einholen, wenn sie vorhaben, Nutzerdaten für personalisierte Werbung zu nutzen.

Gretchenfrage: Wie freiwillig muss es sein?

Gerade um diese Einwilligung gibt es allerdings noch einigen Streit. Laut DSGVO gilt: Wenn ein Unternehmen personenbezogene Daten von Nutzern erhebt und dafür eine Einwilligung braucht, so muss diese freiwillig erfolgen. Sonst ist sie ungültig. Eine solche Einwilligung brauchen Unternehmen zum Beispiel, wenn sie die Daten für Werbung nutzen wollen.

Was aber bedeutet freiwillig? Bedeutet es, dass man die Einwilligung verweigern darf und den Dienst trotzdem nutzen kann? Liest man die begleitenden Dokumente der EU-Kommission und verschiedener Datenschutzexperten, so zeigt sich: Ja, eigentlich hat es der Gesetzgeber so gemeint. Es steht aber nicht ganz so klar im Gesetzestext - das konnte die Lobby der Werbe- und Internetindustrie wohl gerade noch verhindern.

Für Unternehmen steht in dieser Frage viel auf dem Spiel. Sollten die Gerichte die Freiwilligkeit im strengen Sinne auslegen, wäre das tatsächlich das Ende von Geschäftsmodellen, die sich durch personalisierte Werbung finanzieren. Eine ganze Reihe kostenloser Apps würden damit wohl auch aus den App-Stores verschwinden.

Beschwerde gegen Facebook und Google eingelegt

Facebook und Google setzen jedenfalls auf den Interpretationsspielraum in dieser Frage und haben sich gegen eine freiwillige Einwilligung im strengen Sinne entschieden. Nutzer und Nutzerinnen der beiden Dienste erhalten derzeit die Aufforderung, den neuen Datenschutzbestimmungen zuzustimmen, ansonsten könne man die Dienste nicht mehr nutzen.

Genau dieses "Friss-oder-stirb"-Prinzip sollte es mit der DSGVO eigentlich nicht mehr geben, sagen Datenschützer. Der jüngst vom österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems gegründete Verein noyb.eu hat deshalb heute Beschwerde gegen beide Konzerne eingelegt. Es wird sicher nicht die letzte Frage sein, die in Sachen DSGVO vor Gericht geklärt werden muss. Aber vielleicht die wichtigste.

 

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