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News vom 11.10.2017

Deutschland exportiert Spionagesoftware

Ein Artikel von Stefan Mey, veröffentlicht am 11.10.2017

Immer wieder berichten wir auf Mobilsicher über Zensur und Überwachung in autoritär regierten Ländern. Die Werkzeuge dafür sind mitunter „Made in Germany“ und werden fleißig exportiert, wie aktuell die Antwort auf eine parlamentarische Anfrage zeigt.

Was in autoritär regierten Ländern passiert, das scheint für uns viele Tausende Kilometer weit weg. Menschenrechtsgruppen verweisen aber auf Zusammenhänge zwischen repressiven Verhältnissen im Ausland und den Aktivitäten hiesiger Unternehmen.

Der Grund: Die dort eingesetzte Technologie zur Überwachung und Gängelung von mobiler Kommunikation stammt mitunter von deutschen Unternehmen. Firmen wie FinFisher und Trovicor haben sich hier einen Namen gemacht.

Der deutsche Staat erteilt immer wieder umstrittene Genehmigungen, mit denen diese kritische Technologie auch an Regierungen gehen kann, die für die Missachtung von Menschenrechten berüchtigt sind.

Ausfuhrvolumen: etwa drei Millionen Euro

Im Zeitraum von Anfang 2014 bis Ende 2016 hat die Bundesregierung Ausfuhrgenehmigungen im Wert von 3,3 Millionen Euro für potenziell problematische Technologie in den Bereichen Internet, Telefonie und Festnetz erteilt. Dazu zählen unter anderem „Störausrüstung für Mobilfunkdienste, Systeme zur „Mobiltelekommunikationsüberwachung“ sowie „IP (Internet Protokoll) Network Monitoring Systems“, mit denen sich der Internetverkehr großflächig beobachten lässt.

Insgesamt gab es in den drei Jahren neun Ausfuhrgenehmigungen. Exportiert wurde dabei in die Länder Ägypten, Algerien, Marokko, Nigeria, Saudi-Arabien und in die Vereinigen Arabischen Emirate. Das hat eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage grüner Bundestags-Abgeordneter ergeben. Weitere Details zu den Exporten wolte die Bundesregierung nicht verraten.

"Dual Use"-Technologie

Wollen Unternehmen Technologie, die für problematische Zwecke eingesetzt werden kann, ins Ausland verkaufen, ist das in der Bundesrepublik genehmigungspflichtig. Rechtliche Grundlage ist die „Dual Use“-Verordnung der Europäischen Union für „Güter mit doppeltem Verwendungszweck“. Die enthält unter anderem die Kategorie „Telekommunikation und ,Informationssicherheit'“.

Die Fragesteller wollten in ihrer Anfrage wissen, wie die Bundesregierung sicherstellen will, „dass diese Technologien nicht zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden“. Man habe dies im Auge, heißt es in der Antwort:

„Die Bundesregierung prüft in jedem Einzelfall die konkret zur Ausfuhr beantragte Ware, ihren Empfänger und Endverwender sowie das kritische Potential der Endverwendung. Sie legt dabei besonderes Augenmerk darauf, dass diese nicht zur Verletzung von Menschenrechten eingesetzt werden.“

Alle sechs Länder, an die genehmigungspflichtige Technologie ging, stehen allerdings immer wieder in der Kritik. Ihnen werden Menschenrechtsverletzungen wie Folter und willkürliche Verhaftungen vorgeworfen, aber auch Zensur und eine überbordende Überwachung der digitalen Kommunikation. Dabei kommt die Kritik sowohl von NGOs als auch aus den Reihen deutscher Behörden.

Anfang September beklagte beispielsweise die Menschenrechtsbeauftrage des Auswärtigen Amtes, dass die ägyptische Regierung zunehmend Webseiten von Medien und von kritischen Organisationen sperren lässt.

In dem Land gab es auch eine Blockade von VPN-Diensten, die der Anonymisierung von Internetnutzung und der Umgehung von Zensur dienen.  Ende 2016 wurde der mobile Messenger Signal bockiert. Signal schützt die Privatsphäre von Nutzern und Nutzerinnen besonders gut und wird auch von Mobilsicher empfohlen.

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