Die behördliche Anordnung, dass Facebook in Deutschland keine personenbezogenen Daten von der Facebook-Tochter WhatsApp verwenden darf, bleibt in Kraft.
Der Hamburger Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar hatte im September 2016 einen Datenabgleich zwischen Facebook und WhatsApp, wie es die neue Datenschutzrichtlinie des Unternehmens vorsah, mit sofortiger Wirkung untersagt. Facebook hatte zuerst versucht, die unmittelbare Geltung dieser Anordnung vor dem Verwaltungsgericht Hamburg anzufechten. Das Gericht lehnte den Antrag des IT-Konzerns ab.
In einem weiteren Schritt hatte sich Facebook an das Hamburger Oberverwaltungsgericht gewandt. Auch hier ist Facebook gescheitert, das Gericht hat die Beschwerde zurückgewiesen (die Entscheidung in Kurzform).
Keine endgültige Klärung in der Sache
Das Gericht entschied nicht, ob das ursprüngliche Verbot des Datenschutzbeauftragten inhaltlich zulässig ist oder nicht. Es sah die Anweisung jedoch „nicht als offensichtlich rechtswidrig“ an und lehnte deswegen einen Eilantrag ab. Mit dem wollte Facebook erreichen, dass das Verbot bis zur endgültigen juristischen Klärung der Sache ruht, sprich, dass der Konzern bis zu einer endgültigen Klärung weiter Daten abgleichen darf.
Entschieden ist die Sache damit noch nicht. Facebook kann nun eine Klage in der Hauptsache einreichen, um die Frage zu klären, ob das ursprüngliche Verbot zulässig ist oder nicht. Bis das geschehen ist, gilt allerdings klar: Facebook darf personenbezogene Daten deutscher WhatsApp-Nutzer nicht verwenden.