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News vom 15.07.2019

Britische Datenschützer*innen prüfen Playback-App TikTok

Ein Artikel von Inga Pöting, veröffentlicht am 03.07.2019, bearbeitet am15.07.2019

Die Playback-App TikTok ist besonders bei den jüngsten Smartphone-Nutzer*innen beliebt. Doch tut der Dienst genug für die Sicherheit von Kindern? Das prüft jetzt die britische Datenschutzbehörde.

Tut das soziale Netzwerk TikTok (vormals Musical.ly) genug für die Sicherheit von jungen Nutzer*innen und dem Schutz ihrer Daten? Das untersucht jetzt die britische Datenschutzbehörde. Laut der Zeitung The Guardian könnte die Prüfung ergeben, dass TikTok mit seiner aktuellen Praxis gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt.

Die Datenschutz-Grundverordnung, die seit Mai 2018 in ganz Europa gilt, schreibt einen besonderen Schutz der persönlichen Daten von Kindern und Jugendlichen vor.

Laut Nutzungsbedingungen dürfen sich Kinder unter 13 Jahren zwar nicht in der App anmelden - wer bei der Installation ein falsches Geburtsdatum angibt, kann dieses Problem aber leicht umgehen. In der Praxis kann also jede*r die App einrichten und damit Playback-Videos von sich selbst in das soziale Netzwerk hochladen.

Die britischen Datenschützer*innen kritisieren vor allem, dass auf TikTok jeder Erwachsene mit jedem Kind Kontakt aufnehmen kann. Auch der Umgang der App mit den persönlichen Daten von Minderjährigen soll kritisch überprüft werden.

Sollte der Dienst nachbessern müssen, wäre das auch für deutsche Nutzer*innen und Nutzer erfreulich: Beschränkungen in Großbritannien würden sehr wahrscheinlich auch in Deutschland greifen.

Ein TikTok-Sprecher äußerte sich nach Erscheinen dieses Beitrags wie folgt gegenüber mobilsicher:

“TikTok ist es wichtig, eine angenehme und positive Umgebung für alle unsere Nutzer zu schaffen. Wir befolgen örtliche Gesetze und Vorschriften und arbeiten mit den Behörden zusammen, um ihnen relevante Informationen zur Verfügung zu stellen.”

Viele deutsche Jugendliche nutzen TikTok

TikTok ist besonders bei Jugendlichen beliebt. In Deutschland nutzen rund 40 Prozent aller zwölf- bis 19-Jährigen die App regelmäßig oder manchmal. Die meisten deutschen Nutzer*innen sind zwölf oder 13 Jahre alt (JIM-Studie 2018).

Die geteilten Videos sind standardmäßig öffentlich - jede*r kann sie sehen und den jungen Filmer*innen Nachrichten schicken.

Bis Sommer 2018 hieß die App TikTok noch musical.ly. Auch Kinder unter 13 Jahren nutzen die App massenhaft und werden dabei teilweise von Erwachsenen zu freizügigen Videos motiviert. Das zeigen Recherchen von mobilsicher im April und November 2018: musical.ly: Unheimliche Parallelwelt im Kinderzimmer und Cyber-Grooming bei TikTok: Neue App, alte Probleme.

Millionenstrafe für Betreiber von TikTok in den USA

In den USA stand Musical.ly, der Vorgänger von TikTok, wegen seiner Datenschutzpraktik bereits in der Kritik: Die US-amerikanische Verbraucherschutzbehörde Federal Trade Commission warf dem Dienstanbieter vor, die persönlichen Daten von Kindern unter 13 Jahren nicht ausreichend zu schützen und ohne das Wissen oder Einverständnis der Eltern die Namen, E-Mail-Adressen und weitere Informationen von Kindern unter 13 Jahren zu sammeln.

Im Februar 2019 musste die chinesische Firma ByteDance, der TikTok gehört, 5,7 Millionen US-Dollar Strafe zahlen.

Worauf Sie achten sollten, damit Ihre Kinder in sozialen Netzwerken nicht mit den Falschen in Kontakt kommen und was Sie im Fall der Fälle tun können, erfahren Sie in unserem Ratgeber Cyber-Grooming: Was tun bei sexuellen Übergriffen im Netz?

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