Sparkasse und Volksbank führen Bezahl-Apps ein
Ende Juli 2018 führte die Sparkasse ihre neue Android-App Mobiles Bezahlen – Ihre digitale Geldbörse ein, im August 2018 zogen die die Volks- und Raiffeisenbanken mit der neuen Funktion „Mobiles Bezahlen“ in ihrer VR-Pay-App für Android nach. In den Bezahl-Apps können Sparkassen- und Volksbankkunden nun ihre EC- und Kreditkartendaten hinterlegen und dann per Handy an der Supermarktkasse bezahlen.
Google Pay statt eigene Apps
Im Juli 2018 ist außerdem Google Pay in Deutschland gestartet. Statt wie die Sparkasse, Postbank und Co. eigene Bezahl-Apps anzubieten, haben sich einige deutsche Kreditinstitute entschieden, ihre Option zum mobilen Bezahlen direkt über die Bezahl-App aus dem Hause Google anzubieten.
Kooperationspartner von Google Pay in Deutschland sind die Commerzbank, N26 und comdirect.
Auch für iOS-Nutzer gibt es bald Neuerungen – der Bezahldienst Apple Pay soll voraussichtlich Ende 2018 starten.
Mobil bezahlen an fast jeder Kasse
Voraussetzung zur Nutzung von Bezahl-Apps sind ein NFC-fähiges Handy und eine Android-Version ab 4.4 (Volksbank) beziehungsweise 5.0 (Sparkasse, Google Pay) oder höher. Außerdem muss das eigene Konto für das Online-Banking freigeschaltet sein.
Fast alle Einzelhandelskassen, die Kartenzahlung zulassen, unterstützen inzwischen auch kontaktloses Bezahlen per NFC. Um die Transaktion vorzunehmen, hält man die Bankkarte oder das Handy wenige Zentimeter über das Kartenlesegerät.
Große Unterschiede beim Umgang mit Nutzerdaten
Im Fokus der Berichterstattung rund um Bezahl-Apps steht in der Regel der Service der Banken und die Funktionsweise der Apps. Dass bei der Nutzung solcher Apps Nutzerdaten anfallen, die theoretisch ausgewertet und weitergegeben werden können, wird eher wenig diskutiert.
Hinter jeder App steht ein Anbieter, der genau mitbekommt, ob und wie Sie seine App nutzen. Sie sollten sich also vor der Installation immer fragen, ob Sie dem Anbieter vertrauen. In fast jede App sind zusätzlich Analysedienste eingebunden, sodass auch Drittanbieter Kenntnis über Ihr Nutzungsverhalten erlangen können.
Sowohl die Sparkasse als auch die Volks- und Raiffeisenbanken binden Analysedienste von Google in ihre Apps ein. Google erfährt somit, dass man die App dieser Kreditinstitute nutzt, wann man sie nutzt und möglicherweise auch, welche Menüpunkte man in der App öffnet.
Von einer Auswertung der Kredithistorie ist in den Datenschutzerklärungen von Sparkassen- und Volksbank-App nicht die Rede.
Widerspruch zur Datenverarbeitung bei Google Pay
Laut der Datenschutzerklärung von Google Pay werden vorgenommene Transaktionen ausgewertet und Informationen über das Bezahlverhalten von Nutzern auch mit anderen Unternehmen des Google-Konzerns geteilt. (Mehr Informationen finden Sie in unserem Hintergrundtext zu Google Pay.)
Im Gegensatz dazu steht die Aussage eines Google-Sprechers, der zum Deutschlandstart von Google Pay in Berlin mitteilte, dass Google die Bezahldaten von Nutzern nicht für Werbezwecke oder zur Profilbildung verwende.
Eine entsprechende Anfrage zur Klärung dieses Widerspruchs hat die mobilsicher-Redaktion bereits gestellt.